Bundeskabinett beschließt Aussetzung des Familiennachzugs
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Wie das innenministerium mitteilte, sieht der Gesetzentwurf vor, dass nach Inkrafttreten für zwei Jahre kein Familiennachzug mehr gewährt wird. Ausnahmen gelten weiterhin für Härtefälle. Zudem wird mit dem Gesetzentwurf das Ziel der Begrenzung erneut in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
Ende der „Turbo-Einbürgerung“ beschlossen
Darüber hinaus verabschiedete das Kabinett den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Damit endet die sogenannte „turbo-Einbürgerung“ nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland. Künftig gilt für eine Einbürgerung grundsätzlich eine voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren.
Innenminister Dobrindt betont Ziel der Migrationsbegrenzung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte zu den Beschlüssen, diese dienten der Reduzierung illegaler Migration.Ziel sei es, Pull-Faktoren zu senken und mehr Ordnung in das Migrationsgeschehen zu bringen. Dabei solle gleichermaßen dem Leitsatz von Humanität und Ordnung Rechnung getragen werden.