Kritik am Umgang mit Verfassungsgerichtskandidatin Brosius-Gersdorf
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den Umgang mit der Verfassungsgerichtskandidatin Frauke Brosius-Gersdorf scharf kritisiert. „Die Art und Weise, wie sie von manchen angegriffen worden ist, war ein unglaublicher Vorgang“, sagte Hubig der „Süddeutschen Zeitung“. Brosius-gersdorf sei „extremen persönlichen Anfeindungen ausgesetzt“ gewesen. Hubig warnte davor, dass durch solche Kampagnen gute Bewerberinnen und Bewerber abgeschreckt würden. „Das können und dürfen wir uns nicht leisten“, betonte sie.
Kritik an Verhalten der Union und Folgen für die Wahl
Das Verhalten der Union in diesem Fall bezeichnete Hubig als „mehr als ärgerlich“. Mit Blick auf die große Koalition und das weitere Vorgehen sagte sie: „Es ist wichtig, dass wir jetzt zügig Entscheidungen treffen, im Sinne aller Beteiligten.“ Das Amt eines Richters am Bundesverfassungsgericht sei eines der wichtigsten Ämter im Staat. Hubig betonte, dass die Kandidatinnen und Kandidaten – insgesamt gehe es um drei – keinen weiteren unverschuldeten Schaden nehmen sollten. Aufgrund des Streits um Frauke Brosius-Gersdorf war auch die Wahl von Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden.
Kritik an öffentlicher Debatte und Aufruf zu mehr Sorgfalt
Einer der bekanntesten Kritiker von Brosius-Gersdorf war der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl, der seine Kritik später mit dem Hinweis zurücknahm, „falsch informiert“ gewesen zu sein. Hubig erklärte dazu: „Unabhängig von einzelnen Personen: Ohne nähere Sachprüfung mit harter Kritik in die Öffentlichkeit zu gehen und die Einschätzung erst hinterher zu überprüfen und zu korrigieren – das finde ich unangemessen und schädlich.“ Sie forderte mehr Qualität und Sorgfalt in den Debatten und betonte, dass ein respektvoller Umgang mit Kandidatinnen und Kandidaten notwendig sei. Dies gelte sowohl für Bewerberinnen und Bewerber für das Bundesverfassungsgericht als auch für ehrenamtliche Kandidatinnen und Kandidaten für kommunale Ämter.