Bund prüft Drohnenabwehr durch private Kritis-Unternehmen

Drohnen-Vorführung für die Bundesregierung (Archiv)

Das Bundesinnenministerium arbeitet an Konzepten zum Schutz kritischer Infrastruktur.<h3>Hintergrund</h3>Angriffe auf Strom- und Energieversorgung

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Vor dem Hintergrund der jüngsten Angriffe auf Strom- und energieversorgung arbeitet das Bundesinnenministerium an neuen Konzepten zum Schutz kritischer Infrastruktur. Im Mittelpunkt steht der Umgang mit Drohnen.

Prüfungen und Konzeptideen

Laut der „Welt“ wird geprüft, ob betreiber besonders sensibler Anlagen künftig stärker in die Abwehr von Gefahren eingebunden werden können. Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit Drohnen.

Rechtliche Fragen und Beleihung

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte der Zeitung: „Um der von Drohnen ausgehenden Gefahr für einen wirksamen Schutz von schutzbedürftigen Einrichtungen und Unternehmen unter Beachtung des staatlichen Gewaltmonopols zu begegnen, sind komplexe rechtliche Fragen zu klären, die sowohl Zuständigkeiten des Bundes als auch der Länder tangieren.“
Die Kernfrage sei, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen private Unternehmen selbst gegen drohnen vorgehen dürften. Im Bundesinnenministerium werde für diesen Fall über eine sogenannte Beleihung nachgedacht. Der Bund würde die Aufsicht behalten, die hoheitliche Aufgabe der Drohnenabwehr aber an private akteure übertragen. Nach informationen der „Welt“ prüfen externe Gutachter derzeit, wie sich ein solches Modell rechtssicher ausgestalten ließe.

Reaktionen von Betreibern und Verbänden

Die Betreiber kritischer Infrastrukturen und die großen Industrieverbände seien über die Pläne des Innenministeriums informiert. Das Vorhaben sei als Vorschlag „bekannt“, sagte ein Sprecher von En2x, einem Zusammenschluss von Mineralölunternehmen sowie Anbietern erneuerbarer Kraft- und Brennstoffe.Er betonte,Gefahrenabwehr im Luftfahrtrecht bleibe aus Sicht des Verbandes eine staatliche Aufgabe mit Regelungen von Bund- und Länderzuständigkeiten.
Auch eine Sprecherin des Verbandes der Chemischen Industrie blickte skeptisch auf das Vorhaben. Gehe es um den schutz vor Drohnenangriffen, sei dies eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Sie sehe hier das Innenministerium in Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium in der pflicht.

Kosten und weiteres Vorgehen

Als Gründe für die Zurückhaltung werden befürchtete hohe Kosten und eine mögliche gesetzliche Pflicht genannt. Nach Informationen der „Welt“ will sich die Innenministerkonferenz in den kommenden Monaten erneut mit der Frage befassen,welche Rolle bund,Länder und private betreiber künftig beim Schutz kritischer Infrastruktur übernehmen sollen.

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