Brosius-Gersdorf: Brandmauer darf Verfassungsrechte nicht verletzen

Bundesverfassungsgericht (Archiv)

Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf betont, dass eine Brandmauer die Verfassungsrechte von Parteien nicht verletzen darf

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Rechtsfragen ⁤bei politischer Brandmauer

Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf äußerte sich zur ⁤Frage der Brandmauer und deren Auswirkungen ⁢auf die Verfassungsrechte von ⁢Parteien. ‍Sie betonte, dass eine Brandmauer die Verfassungsrechte nicht verletzen dürfe.Grundsätzlich ⁢sei die ⁣Brandmauer⁢ eine​ politische Frage, werde jedoch zu einer Rechtsfrage, wenn verfassungsrechtliche⁣ Rechte beschnitten würden.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Brosius-Gersdorf⁢ kritisierte, dass das Recht der Fraktionen im Bundestag,⁢ in Ausschüssen ⁤entsprechend ‍ihrem ⁤Proporz vertreten​ zu sein, durch eine Brandmauer beeinträchtigt werden könne. derzeit seien weder Vertreter der Linken‍ noch der AfD im ​Parlamentarischen ‌Kontrollgremium vertreten, das​ die Geheimdienste kontrolliert. Dies sei im Fall ⁢der Linken verfassungswidrig. Bei der AfD sei die Situation anders, da ⁤sie vom Verfassungsschutz beobachtet werde.

Parteiverbotsverfahren

Brosius-Gersdorf sprach sich für eine gründliche Prüfung eines ⁤Verbotsverfahrens gegen die AfD aus. Die Voraussetzungen für⁤ ein solches Verfahren seien sehr hoch. Ein ⁣Scheitern eines⁢ Parteiverbotsantrags wäre ihrer⁢ Meinung nach⁣ fatal. Ihre Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht war​ zuvor nach einer Kampagne gescheitert.

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