Rechtsfragen bei politischer Brandmauer
Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf äußerte sich zur Frage der Brandmauer und deren Auswirkungen auf die Verfassungsrechte von Parteien. Sie betonte, dass eine Brandmauer die Verfassungsrechte nicht verletzen dürfe.Grundsätzlich sei die Brandmauer eine politische Frage, werde jedoch zu einer Rechtsfrage, wenn verfassungsrechtliche Rechte beschnitten würden.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Brosius-Gersdorf kritisierte, dass das Recht der Fraktionen im Bundestag, in Ausschüssen entsprechend ihrem Proporz vertreten zu sein, durch eine Brandmauer beeinträchtigt werden könne. derzeit seien weder Vertreter der Linken noch der AfD im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten, das die Geheimdienste kontrolliert. Dies sei im Fall der Linken verfassungswidrig. Bei der AfD sei die Situation anders, da sie vom Verfassungsschutz beobachtet werde.
Parteiverbotsverfahren
Brosius-Gersdorf sprach sich für eine gründliche Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD aus. Die Voraussetzungen für ein solches Verfahren seien sehr hoch. Ein Scheitern eines Parteiverbotsantrags wäre ihrer Meinung nach fatal. Ihre Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht war zuvor nach einer Kampagne gescheitert.



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