Sechs Klagen gegen Zurückweisungen von Asylbewerbern
insgesamt gibt es bisher sechs Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des „Stern“ hervor.
Gerichtliche Verfahren und Begründung der Zurückweisungen
Im Mai hatten drei Somalier erfolgreich gegen ihre Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte mit,dass derzeit drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig seien.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte unter anderem eine unzureichende Begründung der Zurückweisungen kritisiert. Bundesinnenminister alexander dobrindt (CSU) kündigte daraufhin Nachbesserungen an. das Ministerium erklärte, die Begründung für die Inanspruchnahme des Art. 72 AEUV werde im Hauptsacheverfahren vor Gericht vorgelegt.
reaktionen aus der Politik
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, erklärte dem „stern“, dass es in einem rechtsstaat selbstverständlich sei, dass Gerichte angerufen werden können. Dies sei bei den Zurückweisungen zu erwarten gewesen. Throm betonte, es handele sich um eine grundsätzliche europarechtliche Frage, die nur vom europäischen Gerichtshof geklärt werden könne.
Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen, äußerte hingegen kritik. Er sagte dem „Stern“, dass das federführende Ministerium bis heute maßgebliche Fragen nicht beantworten könne. Die Rechtsauffassung des Ministeriums bezeichnete er als abwegig. Von Notz forderte Innenminister Dobrindt erneut auf, von den Zurückweisungen Abstand zu nehmen und die versprochenen Begründungen der Maßnahmen nachzuliefern.