Bundesverkehrsminister Steffen bilger (CDU) kann sich Zugangskontrollen an großen deutschen Bahnhöfen vorstellen. Er sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, im Fernverkehr könne es sinnvoll sein, den Zugang zu den Bahnsteigen stärker an eine gültige Fahrkarte zu knüpfen.
Zugangskontrollen im fernverkehr
Bilger nannte den Ansatz grundsätzlich sinnvoll. Er wies darauf hin, dass das system in anderen Ländern teilweise üblich sei.Gleichzeitig betonte er, dass es in Deutschland nicht direkt kopierbar sei. Es gebe historisch gewachsene Bahnhöfe. Er sehe jedoch Potenzial, den Ansatz in Deutschland weiterzuentwickeln und praktisch zu erproben.
Beispiele aus Europa
Frankreich und Großbritannien
Laut der französischen Staatsbahn SNCF gibt es in Frankreich inzwischen an rund 20 Bahnhöfen Zugangsschleusen. Nur Reisende mit gültiger Fahrkarte gelangen darüber auf den Bahnsteig. dazu zählen unter anderem die großen Pariser Bahnhöfe sowie Stationen in Lyon, Marseille, Lille, Rennes und Nantes. die Fahrkarte wird vor dem Zugang zum Bahnsteig elektronisch kontrolliert. In Großbritannien müssen Reisende an vielen Bahnhöfen Ticketschranken passieren,um zu den Bahnsteigen zu gelangen. An einigen größeren Bahnhöfen wird der Zugang zum Bahnsteig erst freigegeben, wenn der Zug zum einsteigen bereit ist.
schutz der Verkehrsinfrastruktur
Bilger sieht eine wachsende Bedrohung für die Verkehrsinfrastruktur. Es gebe viele Fälle, in denen Verkehrsinfrastruktur angegriffen werde. Betroffen seien Schienenstrecken, die Energieversorgung, Wasserstraßen und der Flugverkehr.Das sei eine neue Realität, der man sich sehr bewusst sei. An sensiblen Stellen müsse der Schutz verbessert werden. Nach einem Vorfall müsse eine schnelle Reaktion möglich sein. Auch die Digitalisierung könne helfen, Probleme früher zu erkennen.
Drohnenvorfälle und Detektionstechnik
Bilger kündigte eine schnellere Ausstattung der internationalen Flughäfen mit Drohnendetektionstechnik an. die Deutsche Flugsicherung habe vom Ministerium den Auftrag erhalten, entsprechende Technik zu beschaffen. Nicht jeder drohnenvorfall sei vorsätzlich. Bei einem Termin am Frankfurter flughafen sei ihm berichtet worden, dass ein Kindergeburtstag direkt neben dem Flughafen gefilmt wurde. Früher hätte man bei so einem Alarm den Flugbetrieb eingestellt. Heute werde die Lage zunächst sehr schnell aufgeklärt.Zugleich müsse jedem privaten Drohnenpiloten klar sein, dass ein gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr strafbar sei.


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