BGH bestätigt Urteil gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe weitgehend

Bundesgerichtshof (Archiv)

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von vier Angeklagten wegen Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" bestätigt

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Bestätigung der Urteile durch den Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von vier Angeklagten wegen Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ weitgehend bestätigt. Dies teilte das Gericht am donnerstag mit.

hintergrund der Verurteilungen

Das Oberlandesgericht Thüringen hatte die Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Jugendstrafe. Der Generalbundesanwalt hatte Revision eingelegt, um die Gruppe als terroristische Vereinigung einzustufen, was der Bundesgerichtshof ablehnte.

Gründung und Aktivitäten der Gruppe

Drei der Angeklagten gründeten 2019 die „rechtsextremistische, auf Eisenach bezogene Kampfsportgruppe“. Die Gruppe umfasste zehn bis 15 Mitglieder und zielte auf körperliche Auseinandersetzungen gegen Personen aus dem „feindlichen“ Spektrum, wie Polizeibeamte, politische Gegner und Menschen aus dem „asozialen Milieu“.

Vorbereitung und Straftaten

Die Kampfsportübungen dienten der Vorbereitung auf reale Kampfsituationen.Die angeklagten begingen zahlreiche Straftaten, darunter gefährliche Körperverletzungen. Bei zwei Angeklagten wurden Waffen oder Waffenteile sichergestellt.

Teilweise Erfolge der revision

der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs fand keine Rechtsfehler im Urteil. Die Revision des Generalbundesanwalts hatte jedoch teilweise Erfolg: Die Strafbarkeit eines Angeklagten wegen eines schwereren Waffendelikts sei nicht auszuschließen. Zudem sei die Jugendstrafe eines anderen Angeklagten zu niedrig bemessen worden. Ein anderer Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts muss sich erneut mit dem Schuldspruch eines Angeklagten befassen und die Strafen zweier weiterer Angeklagter neu bemessen.

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