Einleitung
Die Bundesregierung hat nach einer Krisenreaktionsübung klargestellt, dass ein entführtes Passagierflugzeug nicht abgeschossen werden würde. Dies bestätigte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag gegenüber der dts Nachrichtenagentur.
Rechtslage und Hintergrund
Hille verwies auf das urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006. Dieses besagt, dass ein von Terroristen gekapertes passagierflugzeug nicht abgeschossen werden darf, um Menschen am Boden zu retten. Die entsprechenden Regeln des luftsicherheitsgesetzes wurden als verfassungswidrig erklärt.
Vergangene Aussagen
Der ehemalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte 2007 erklärt, er würde im notfall den Abschussbefehl geben, um Bürger zu schützen. Er berief sich auf das Recht des „übergesetzlichen Notstandes“. Die aktuelle Bundesregierung distanziert sich von solchen Aussagen. Hille wollte diese „Aussagen aus der Vergangenheit“ nicht kommentieren.
Krisenreaktionsübung
Am Mittwoch führte die bundesregierung unter Leitung des Bundeskanzlers eine ressortübergreifende Krisenreaktionsübung durch. Dabei wurde die Reaktion auf die fiktive Entführung eines zivilen Flugzeugs im deutschen Luftraum geübt.Das Szenario sah vor, dass das „entführte“ Flugzeug, das zu Testzwecken tatsächlich in der Luft war, von einer Alarmrotte der Bundeswehr abgefangen und bis zur Landung auf einem Flugplatz in Norddeutschland begleitet wurde.



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