Pläne des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium plant, die Steuerfreibeträge für Vereine zu senken. Dies berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Referentenentwurf aus dem Ministerium.
Änderungen bei Steuerfreibeträgen
Ab 2027 soll der Freibetrag für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen von derzeit 5.000 Euro auf eine Freigrenze von 1.000 Euro reduziert werden. Diese Maßnahme soll rund 45 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen generieren.
Streichung weiterer Freibeträge
Zusätzlich sollen die Freibeträge für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben gestrichen werden. Der bisherige Freibetrag liegt hier bei 45.000 euro. Auch der Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften soll entfallen. Diese Änderungen sollen zusammen etwa 300 Millionen Euro an steuermehreinnahmen einbringen.



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