DBB fordert Änderungen an Besoldungsreform
der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat in einer Stellungnahme an das Bundesinnenministerium Änderungen am Gesetzentwurf zur Besoldungsreform gefordert. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, dass der DBB die Reform grundsätzlich begrüßt, jedoch Teile davon als „verfassungswidrig“ einstuft.
Geplante Änderungen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im April angekündigt, die Einstiegsgehälter der Bundesbeamten zu erhöhen. Künftig sollen Beamte direkt in der zweiten Erfahrungsstufe einsteigen. Diese Änderung befürwortet der DBB. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Besoldung nicht mehr nach dem Alleinverdienerprinzip zu berechnen. Stattdessen wird ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro jährlich unterstellt.
Kritik des DBB
Der DBB kritisiert, dass die Höhe des Partnereinkommens „vom Beamten nicht erzwingbar“ sei und eine „fiskalische Herunterrechnung des Alimentationsanspruchs“ unzulässig sei. In der B-Besoldung plant Dobrindt, die Gehälter weniger stark anzuheben als in der A-Besoldung. Der DBB fordert eine kritische Prüfung der Abstände zwischen den Einkommensgruppen der B-Besoldung. Insbesondere der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen B 3 und B 4 von 1,6 prozent sei „mit dem Leistungsprinzip und dem Abstandsgebot unvereinbar“.
Verfassungsrechtliche Vorgaben
Der DBB verweist auf das leistungsprinzip und das Abstandsgebot, die das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz ableitet. Diese Vorgaben verlangen, dass die Eignung und fachliche Befähigung der Beamten in der Besoldung berücksichtigt werden und Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen eingehalten werden. Nach Angaben des DBB werden diese Vorgaben in der B-besoldung nicht erfüllt.das Bundesinnenministerium wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht zu den Abständen der B-Besoldung äußern.



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