Geheime Zusammenarbeit zwischen Russland und China
Russland und China haben laut einem bericht im Geheimen die Entwicklung eines neuen Luft- und Raketenabwehrsystems beschlossen. Dieses System soll in der Lage sein, sowohl manövrierfähige ballistische Raketen als auch Hyperschallraketen abzufangen. Die informationen stammen aus Dokumenten, die der „Spiegel“, „The Insider“ und „Le Monde“ in einer gemeinsamen Recherche ausgewertet haben.
Geheimes Treffen in Moskau
Hochrangige Vertreter russischer und chinesischer Rüstungsunternehmen sowie der chinesischen Volksbefreiungsarmee sollen die Kooperation bei einem geheimen Treffen in Moskau von Ende mai bis Anfang Juni 2023 vereinbart haben. Ziel des Projekts ist es offenbar, sowohl China als auch Russland vor Präzisionsschlägen aus großer Distanz zu schützen. Die Einsatzbereitschaft des Systems wird für das Jahr 2030 angestrebt.
Technische Details des Abwehrsystems
geplant ist der Bau von Führungs- und Kontrolleinrichtungen für bodengebundene Raketen sowie eines hochmanövrierfähigen Lenkflugkörpers für eine integrierte Luftverteidigung. Das system soll Hyperschallgeschosse in der letzten Flugphase in einer Höhe von bis zu 40 Kilometern bekämpfen können und ballistische Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite von bis zu 4.000 Kilometern abwehren.
Überraschende Dimension der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen Peking und Moskau überrascht selbst Experten. Russland hatte bisher Kernfähigkeiten wie Luftverteidigungs- und Raketenabwehrsysteme sowie Frühwarnradare nicht geteilt. Pavel Luzin, der den Handel mit Dual-use-Gütern zwischen den beiden Staaten dokumentiert, äußerte sich gegenüber dem „Spiegel“ überrascht über die Bereitschaft Russlands zur Zusammenarbeit.
Fortschritte und weitere Treffen
Das Projekt befand sich Mitte 2023 in einer frühen Phase, wobei bereits Prototypen gebaut werden sollten. Arbeitsgruppen wurden eingesetzt und regelmäßige Videokonferenzen beschlossen. Vertreter beider Seiten reisten regelmäßig zwischen Moskau und Peking,was durch Flugdaten belegt sein soll.



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