Erwartete Diskussion auf Innenministerkonferenz
Henrichmann geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Gründung von „Generation Deutschland" auf der kommenden Innenministerkonferenz intensiv diskutiert wird. Der Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestages äußerte sich dazu in der Mittwochsausgabe des „HandelsblattsCDU-sicherheitspolitiker erwarten Bewegung in Debatte über mögliches AfD-Verbotsverfahren
Der CDU-Sicherheitspolitiker Marc Henrichmann rechnet damit, dass die Gründung der neuen AfD-Jugendorganisation „generation Deutschland“ die Diskussion über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei neu beleben könnte. Er verwies dabei auf die Umstände der Gründungsveranstaltung und den Auftritt der dortigen Führung.
Aussagen von Marc Henrichmann
Henrichmann, vorsitzender des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestages, erklärte dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe), er gehe davon aus, dass die Gründung von „Generation Deutschland“ auf der kommenden innenministerkonferenz intensiv diskutiert werde.
Sollte die Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die AfD mit ihrer neuen Jugendorganisation nach umfassender Prüfung juristischen Erfolg versprechen, könne man die Einleitung eines solchen Verfahrens nur unterstützen, sagte Henrichmann.
Ab Mittwoch kommen die Ressortchefs zur Innenministerkonferenz in Bremen zusammen. Mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren erklärte henrichmann weiter, ein solcher Schritt müsse „sitzen“. Eine Niederlage in einem juristischen Verfahren mit hohen Hürden wäre nach seinen worten ein demokratieschädigender Persilschein für eine weitestgehend extremistische Partei.
Einschätzung von Alexander Throm
Bewertung der neuen AfD-Jugendorganisation
Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sieht in der neuen Parteijugend eine weitere Verschärfung der Lage. Die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ zeige „keinerlei Abgrenzung“ zu ihrem Vorgänger, der „Jungen Choice“, sagte throm dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).
Statt sich von rechtsextremen Positionen zu distanzieren, setze die neue Organisation lediglich auf eine professionellere Rhetorik, so Throm.Er bezeichnete dies als einen untauglichen Versuch, extremistisches Gedankengut anschlussfähiger zu machen.
Beobachtung durch den Verfassungsschutz
nach den worten Throms gehört „Generation Deutschland“ wie die AfD selbst weiterhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Die Jugendorganisation der AfD bleibe gefährlich und antidemokratisch, sagte er.
Rechtlicher Hintergrund zu Parteiverboten
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht.











