rechtsgutachten zum Berliner Partizipationsgesetz
Ein von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten wirft Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner Partizipationsgesetzes auf.Das Gesetz,das die Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft zum Ziel hat,könnte in Teilen gegen das Grundgesetz verstoßen,berichtet der „Spiegel“.
Regelungen im Partizipationsgesetz
Das Gesetz sieht vor,dass im öffentlichen Dienst Berlins mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen eingeladen werden,wie es ihrem Anteil an der Berliner bevölkerung entspricht.Derzeit liegt dieser Anteil bei etwas mehr als 40 Prozent. Zudem sollen Bewerber mit Migrationshintergrund, die die gleichen Eignungen und Qualifikationen wie andere Bewerber aufweisen, gezielt geworben und bei Einstellungen besonders berücksichtigt werden.
ergebnisse des Rechtsgutachtens
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz bei wortlautgetreuer Anwendung verfassungswidrig sei. Das Grundgesetz schreibt vor, dass im öffentlichen Dienst die Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen muss. Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft oder Ethnie benachteiligt oder bevorzugt werden.
Stellungnahme der Justizsenatorin
Justizsenatorin Badenberg, die selbst eine Migrationsgeschichte hat, betont die Wichtigkeit von Integration und fairen chancen. Sie erklärte dem „Spiegel“, dass das Grundgesetz der Maßstab für staatliches Handeln sei. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern müsse nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. „Berlin muss die besten Köpfe gewinnen. Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, so Badenberg.
Hintergrund des Gesetzes
Das Partizipationsgesetz wurde 2021 unter dem rot-rot-grünen Senat und dem damaligen Regierenden Bürgermeister michael Müller (SPD) verabschiedet.










