CSU-Landesgruppe fordert Abschaffung des Verbandsklagerechts
Die CSU-landesgruppe im Bundestag will das Verbandsklagerecht auf EU- und Bundesebene abschaffen. Ziel ist, nach ihren Vorstellungen zu verhindern, dass insbesondere Umweltverbände Verkehrs- und Infrastrukturprojekte juristisch verzögern oder blockieren.
Beschlussentwurf für CSU-Klausur in Kloster Seeon
forderung nach Beschränkung von Klagen
Die „Bild“-Zeitung (Montagausgabe) zitiert aus einem Beschlussentwurf für die CSU-Klausur in der kommenden Woche im bayerischen Kloster Seeon. Darin heißt es, die CSU-Landesgruppe wolle „die Abschaffung des Verbandsklagerechts, zum Beispiel von lobby-Verbänden im Umweltbereich, auf EU- und Bundesebene vorantreiben“.
Besonders im Blick habe man Infrastrukturvorhaben. „Klagewellen von nicht am Verfahren beteiligten Personen oder Vereinigungen lähmen die dringliche Modernisierung unseres Landes“, heißt es laut „Bild“ weiter in dem Entwurf. Ein „missbräuchlicher Einsatz des Verbandsklagerechts“ solle verhindert werden.
Verkürzung des Instanzenwegs
Nach dem zitierten Beschlussentwurf sieht die CSU-Landesgruppe „im Sinne schnellerer Rechtssicherheit und besserer Planbarkeit eine Kürzung des Instanzenwegs auf höchstens zwei Instanzen“ vor, wo dies möglich und sinnvoll sei.
Äußerungen von CSU-Landesgruppenchef Hoffmann
Der vorsitzende der CSU-landesgruppe, Alexander Hoffmann, bekräftigte gegenüber der „Bild“ die Pläne. „Deutschland muss die Lobby-Lähmung überwinden. Es darf nicht sein, dass zum Beispiel Umweltverbände dringend notwendige verkehrsprojekte durch Klagen blockieren“, sagte Hoffmann.
Er erklärte weiter, die CSU-Landesgruppe wolle erreichen, „dass künftig nur noch klagen kann, wer unmittelbar betroffen ist. Verbände gehören nicht dazu“.
Kritik von Deutscher Umwelthilfe
Eine Sprecherin der Deutschen Umwelthilfe wandte sich in der „Bild“ gegen die Pläne. „Das Verbandsklagerecht ist europa- und völkerrechtlich gewährleistet. In Deutschland erfüllt die aktuelle Gesetzeslage nicht einmal das europarechtliche Mindestmaß“, sagte sie.
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe sei daher „eine Erweiterung der Klagerechte und keinesfalls eine Einschränkung“ nötig.










