Warnung vor zusätzlicher Bürokratie durch EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Der Bundesgeschäftsführer des Mittelstandsverbands BVMW,Christoph Ahlhaus,hat vor zusätzlicher Bürokratie im Zuge der Umsetzung der EU-entgelttransparenzrichtlinie gewarnt.Er begrüße zwar den Willen von Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU), für mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung zu sorgen, sagte Ahlhaus dem „Spiegel“. Entscheidend sei jedoch, nicht denselben Fehler wie beim Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz zu wiederholen.
Position des Mittelstandsverbands BVMW
Ahlhaus kritisierte, es sei nicht zielführend, sich „in guten Absichten zu sonnen“ und gleichzeitig „das bürokratische Klein-Klein den unternehmen rüberzuflanken“. Dies sei das gegenteil dessen, was versprochen worden sei, nämlich Bürokratieabbau statt neuer Dokumentations- und Berichtspflichten.
Mit Blick auf den Gender Pay Gap sagte der Mittelstandsvertreter, für ein Lohngefälle, „das nicht bei 16, sondern bereinigt nur bei sechs Prozent liegt“, seien die möglichen zusätzlichen bürokratischen Belastungen „eindeutig zu groß“.
Inhalt und ziel der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Europäische Richtlinie 2023/970 verfolgt das Ziel, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Zur Erreichung dieses Ziels sieht sie eine größere Transparenz über gezahlte Gehälter vor. Deutschland ist verpflichtet, die Richtlinie bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.
Kontroverse zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften
Kritik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, hatte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gegenüber der „Bild“ zuletzt als „Angriff auf die Tarifverträge“ in Deutschland bezeichnet.
Reaktion des Deutschen Gewerkschaftsbunds
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies diesen Vorwurf nun zurück. „die BDA versucht von Beginn an mit fadenscheinigen Argumenten, die Richtlinie zu torpedieren und aufzuweichen“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack dem „Spiegel“.
Einen Angriff auf die Tarifpartnerschaft sehe sie nicht. „Das gegenteil ist der Fall: Mit dieser Richtlinie sollen auch Tarifpartnerschaft und Tarifbindung gestärkt werden – denn damit wird zugleich die Entgeltdiskriminierung bekämpft“, so Hannack.
bewertung des bestehenden Entgelttransparenzgesetzes
Hannack kritisierte zudem das geltende nationale Entgelttransparenzgesetz.Dieses sei „leider weitgehend wirkungslos geblieben“. Bereits im damaligen Gesetzgebungsprozess habe sich die BDA für „wachsweiche Regelungen“ eingesetzt.
„Wir leben im 21. Jahrhundert – und weil die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern offensichtlich immer noch nicht selbstverständlich ist, brauchen wir wirksame Regeln“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende.











