Polen übernimmt im streit zwischen berlin und Warschau um die Zuständigkeit für somalische Asylbewerber die Verantwortung für einen von drei Betroffenen. Der Mann soll nach Polen abgeschoben werden.
Übernahme durch Polen
Die „Bild“ (Montagausgabe) berichtet unter Berufung auf eine sprecherin des Bundesinnenministeriums, dass Polen in einem der drei Fälle die Zuständigkeit akzeptiert habe.Die Sprecherin sagte: „Im Dublin-Verfahren eines der beiden männlichen somalischen Antragsteller hat die polnische Asylbehörde dem deutschen Übernahmeersuchen im Oktober 2025 zugestimmt.“ Der Asylantrag des Mannes sei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als unzulässig abgelehnt worden, die Abschiebung nach Polen sei angeordnet. Zuständig für die Durchführung ist das Land Berlin.
Weitere Fälle abgelehnt
In den beiden anderen Fällen – ein weiterer Mann und eine Frau aus Somalia – lehnte Polen eine Übernahme ab, trotz einer Remonstration des Bamf.Das Innenministerium teilte mit: „Bei der Zustimmung zu Übernahmeersuchen handelt es sich um ein im Rahmen der Dublin-III-Verordnung regulär vorgesehenes und etabliertes Verfahren.“
Reaktionen
Außenpolitiker Knut Abraham (CDU), Koordinator für die deutsch-polnischen Beziehungen, begrüßt das Entgegenkommen Polens: „mehr davon“, sagte er der „Bild“. „Das ist ein gutes Zeichen und unterstreicht die Bedeutung erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen – auch in schwierigen Bereichen wie der Migration.“
Nächste termine
Die deutsch-polnischen Regierungskonsultationen finden am 1.Dezember in Deutschland statt. Die Tagesordnung wird derzeit zwischen Kanzleramt, Auswärtigem Amt und weiteren Ressorts abgestimmt.