Rufe aus SPD nach Kinderrechte-Verankerung im Grundgesetz

Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv)
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<h3>SPD-Politikerin fordert Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz</h3> Jasmina Hostert, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, spricht sich entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Sie erklärte gegenüber der "Rheinischen Post", sie wolle die zentralen Elemente der UN-Kinderrechtskonvention an die prominenteste Stelle im deutschen Rechtssystem rücken

Forderungen nach Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

SPD-Politikerin spricht sich für Grundgesetzänderung aus

Jasmina Hostert, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, setzt sich entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein. Sie erklärte gegenüber der „rheinischen Post“, sie wolle die zentralen Elemente der UN-Kinderrechtskonvention an die prominenteste Stelle im deutschen Rechtssystem rücken. Sichtbare Kinderrechte im grundgesetz lenkten die Aufmerksamkeit auf die ideen, Interessen und Bedürfnisse der Kinder. Kinder bräuchten keine Sonntagsreden, sondern Rechte, die sie fördern, beteiligen und schützen. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist keine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorgesehen.

Unicef-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland

Am Mittwoch stellt die organisation Unicef ihren Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2025 vor. Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes Bundesverbands, äußerte gegenüber der Zeitung, es sei ein schlechtes Zeichen, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag nicht auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz einigen konnte. Eine Verankerung im Grundgesetz würde sicherstellen, dass Politik und Verwaltung die Perspektive von Kindern immer berücksichtigen.

Unterstützung von kinderrechtsorganisationen und Grünen

Auch Thomas Krüger,Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes,fordert eine rechtliche Normierung der Kinderrechte im Grundgesetz. Das Kindeswohl müsse vorrangig beachtet werden, Kinder hätten das Recht auf Entwicklung, Schutz, Förderung und Beteiligung.

Die Grünen-Bundestagsfraktion unterstützt das Anliegen der Kinderrechtsorganisationen. Misbah Khan, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, betonte, Kinderrechte gehörten unmissverständlich ins Grundgesetz. Besonders angesichts wachsender sozialer Ungleichheit und der Herausforderungen in Kinderbetreuung, Bildung und Gesundheitsversorgung sei es unerlässlich, die rechte von Kindern klar und dauerhaft im Grundgesetz zu verankern.


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