Kein genereller abschiebestopp für Uiguren aus China in Deutschland
Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Für Uiguren aus China besteht in Deutschland derzeit kein genereller abschiebestopp. Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums sieht der aktuelle Leitsatz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor, Uiguren aus China „im Regelfall“ Schutz zu gewähren. Dies bedeute jedoch, dass es auch Ausnahmen geben könne.
Fall einer abgeschobenen Uigurin
Zuvor hatte der Fall einer Uigurin aus Niedersachsen für aufmerksamkeit gesorgt. Laut einem Bericht des „Spiegel“ wurde die 56-jährige Frau am 3. november per Linienflug nach Peking abgeschoben. Nach ihrer Ankunft in Peking blieb sie unbehelligt und reiste anschließend über Dubai in die Türkei weiter.Inzwischen befindet sie sich in Istanbul. Ursprünglich war sie zur Ausreise in die Türkei aufgefordert worden, verfügte jedoch nicht über türkische Ausweisdokumente.
Zuständigkeit der Bundesländer für Abschiebungen
Das Bundesinnenministerium betonte auf Anfrage, dass die Bundesländer für Abschiebungen zuständig seien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge treffe die Entscheidung über den Schutzstatus. Wenn kein Schutz zuerkannt werde, könne das Bundesland, in dem sich die betroffene Person aufhält, eine Rückführung in das Herkunftsland veranlassen.







