Bund und Länder uneinig über Kompensationsmechanismus
Keine Einigung bei finanziellen Ausgleichsregelungen
Bund und Länder haben bislang keine Einigung über einen Mechanismus erzielt, wie finanzielle Auswirkungen von Gesetzen künftig kompensiert werden sollen. Das geht aus dem Ergebnisbericht der zuständigen Arbeitsgruppe hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Die Positionen der Beteiligten liegen demnach weiterhin weit auseinander.
Unterschiedliche Lösungsvorschläge
Im Bericht heißt es, dass Bund und Länder zwei verschiedene Lösungskonzepte vorgelegt haben.Die Arbeitsgruppe soll einen Mechanismus für das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ erarbeiten. Experten bezeichnen dies als „veranlassungskonnexität“.Demnach soll der Bund für Gesetze, die bei Ländern und Kommunen zu zusätzlichen Ausgaben führen, einen Ausgleich leisten.
Vorschlag der Länder
Die Länder schlagen vor, dass der Bund bei Gesetzesvorhaben, die in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten Kostenfolgen für Länder und kommunen von mehr als 250 Millionen Euro oder 100 Millionen Euro jährlich verursachen, eine Kompensation zusichert. Diese Kompensation soll über einen höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer und eine dynamische Ausgestaltung erfolgen. Zudem fordern die Länder auch bei Steuergesetzen, etwa bei Steuersenkungen, einen Ausgleich durch den Bund.
Vorschlag des Bundes
Der Bund lehnt das Modell der Länder ab. Er schlägt vor, die Finanzlage der verschiedenen Ebenen regelmäßig zu überprüfen und die Verteilung der Umsatzsteuer entsprechend anzupassen. Dabei sollen nicht einzelne Gesetze, sondern alle notwendigen Ausgaben und laufenden Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen gesamtheitlich betrachtet werden. Über einen Ausgleich bei der Umsatzsteuer solle eine insgesamt faire Lastenverteilung erreicht werden.





