Bundestag beschließt Pflegegesetz

Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv)

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen

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Bundestag beschließt Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege

Am Donnerstag hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das zur Entbürokratisierung in der Pflege beitragen soll. Die Abstimmung erfolgte am nachmittag mit den stimmen von Union und SPD.die AfD stimmte gegen das Gesetz,während sich Grüne und Linke enthielten.

Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Pflegekräfte künftig mehr Kompetenzen erhalten und von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Fachkräfte sollen neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen übernehmen können. Je nach Qualifikation dürfen sie künftig auch Tätigkeiten ausüben, die bislang Ärzten vorbehalten waren. Ziel ist eine bessere Versorgung der patientinnen und Patienten. Die genauen Tätigkeiten sollen von einer kommission festgelegt werden.

Erweiterung der heilkundlichen Kompetenzen

Im Pflegeberufegesetz wird klargestellt,dass Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen heilkunde ausüben dürfen.Zusätzlich können Fachkräfte in der hochschulischen Pflegeausbildung oder durch bundesweit einheitliche Weiterbildungen künftig weitere heilkundliche Kompetenzen erwerben.

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