Keine Einigung im Mietstreit zwischen AfD und Vermieter
Im Streit um eine fristlose Kündigung hat die AfD mit ihrem bisherigen Vermieter keine Einigung erzielt. Eine Güteverhandlung vor dem Landgericht berlin endete am Freitag ohne einvernehmliche Lösung. Das Gericht will am 26. September über die vom Vermieter eingereichte Räumungsklage gegen die Bundesgeschäftsstelle der Partei entscheiden.
Vorwürfe und Reaktionen der Parteien
Die AfD äußerte nach dem termin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung und zeigte sich zuversichtlich. Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher der AfD, erklärte, man bedauere, dass der Geschäftsführer des Vermieters während der Güteverhandlung weiterhin öffentlich Vorwürfe erhoben habe.
Der Vermieter wirft der AfD vor, gegen den Mietvertrag verstoßen zu haben. Unter anderem soll eine nicht genehmigte Wahlparty stattgefunden haben, bei der ein Logo an das gebäude projiziert wurde. Neben der fristlosen Kündigung hat der Vermieter den Gewerbemietvertrag vorsorglich zum jahr 2026 fristgerecht gekündigt. Die AfD muss die Immobilie daher spätestens zu diesem Zeitpunkt verlassen.
AfD plant Umzug nach Berlin-Mitte
Die AfD hat nach eigenen Angaben bereits eine neue Immobilie in Berlin-Mitte gefunden. AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte,die verbesserte Anbindung der neuen Immobilie im politischen Zentrum Berlins entspreche der Bedeutung der Partei als Oppositionskraft. durch den geplanten Umzug im kommenden Jahr wolle die AfD ihre parteiinterne infrastruktur deutlich aufwerten.