Paritätischer lehnt Kontaktgebühr bei Arztbesuch ab

Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv)
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband lehnt die Forderung der Kassenärzte nach einer Gebühr bei jedem Arztbesuch ab. Hauptgeschäftsführer Joachim Rock sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, eine Neuauflage der früheren Praxisgebühr würde die Schieflage in der Finanzierung des Gesundheitswesens zu Lasten von Menschen mit geringen Einkommen verstärken

Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Vorschlag für neue Praxisgebühr

Der Paritätische Wohlfahrtsverband lehnt die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach einer Gebühr für Patienten bei jedem Arztbesuch ab. Eine Neuauflage der früheren praxisgebühr würde aus Sicht des Verbandes die Finanzierung des Gesundheitswesens zulasten von Menschen mit geringen Einkommen verschieben.

Ablehnung der Kontaktgebühr

Der hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben), eine Neuauflage der gescheiterten Praxisgebühren würde die Schieflage in der Finanzierung des Gesundheitswesens zu Lasten von Menschen mit geringen Einkommen massiv verstärken. Anstatt Behandlungen niedrigschwellig und unbürokratisch zu gestalten, führten Praxisgebühren zu einer zusätzlichen Belastung von Versicherten und Arztpraxen.

Rock warnte,notwendige Behandlungen würden verschoben und dadurch häufig teurer.

Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hatte sich für eine neue Kontaktgebühr ausgesprochen. Diese solle pro arztbesuch bei drei oder vier Euro liegen und von den Krankenkassen eingezogen werden.

Kritik an Ausrichtung der Gesundheitspolitik

Rock kritisierte, anstelle von Strukturreformen für eine bessere Versorgung werde mit der Praxisgebühr ein wirkungsloses Placebo präsentiert, das den Versicherten pauschal eine unangemessene Inanspruchnahme unterstelle. Die wirklichen Kostentreiber im Gesundheitswesen seien nach seinen Worten unangemessene Renditen in der Versorgung und der fortgesetzte Verzicht, besonders einkommensstarke Menschen mit einer Bürgerversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen.


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