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Home Allgemein

Hausdurchsuchung bei 17-Jähriger: Womöglich privates Motiv im Spiel

by Redaktion
11. September 2025
in Allgemein
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Polizeiauto (Archiv)

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Neue Details zur Hausdurchsuchung bei 17-Jähriger in Menden

Nach der als rechtswidrig eingestuften Hausdurchsuchung bei einer 17-Jährigen in Menden werden mögliche private Motive geprüft

Neue Erkenntnisse zur Hausdurchsuchung bei 17-Jähriger in Menden

Nach der inzwischen als rechtswidrig eingestuften Hausdurchsuchung bei einer 17-jährigen Jugendlichen im nordrhein-westfälischen Menden sind weitere Details bekannt geworden. innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte am donnerstag im Innenausschuss des Landtags in Düsseldorf, dass bei einem beteiligten Polizeibeamten eine eindeutige Befangenheit festgestellt wurde. Dieser Beamte hatte zunächst ohne offiziellen Auftrag und auf eigene Initiative in dem Fall ermittelt. im Zuge dieser Ermittlungen wurde auch ein Antrag auf eine Funkzellenauswertung gestellt.

Kritik an Vorgehen der Polizei

Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, äußerte am Donnerstag Kritik an den polizeilichen Maßnahmen. Sie betonte, dass Funkzellenauswertungen üblicherweise nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung beantragt würden und nicht bei Sachbeschädigungen wie Schmierereien. Es entstehe zunehmend der Eindruck, dass im Übereifer unverhältnismäßig gehandelt worden sei, ohne die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit zu beachten.

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Mögliche persönliche Motive eines Polizeibeamten

Im Fall des Polizeibeamten, der auch CDU-Lokalpolitiker ist und auf eigene Faust ermittelt hatte, könnten nach Angaben aus dem Landtag inzwischen sogar persönliche Motivlagen eine Rolle gespielt haben.

Hintergrund der Hausdurchsuchung

Zu Beginn des Jahres hatten Polizeibeamte unter anderem die Wohnung einer damals minderjährigen Juso-Politikerin durchsucht. Ihr wurde vorgeworfen, im Januar vor einem Wahlkampfauftritt des damaligen unions-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz Wände und Flächen am Veranstaltungsort in Menden mit Sprüchen wie „Geh weg, Fascho-Fritz“, „Hau ab Merz“ und „Ganz Menden hasst die CDU“ sowie einer Sympathiebekundung für die Antifa beschmiert zu haben.

Rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss

Der Durchsuchungsbeschluss war von einem Richter am Amtsgericht Arnsberg genehmigt worden. Die Direktorin des Gerichts ist Charlotte Merz, Ehefrau des heutigen Bundeskanzlers. Sie erklärte, von dem Beschluss nichts gewusst zu haben. Im August wurde der Durchsuchungsbeschluss vom Landgericht Arnsberg aufgehoben.

Originalquelle: DTS Nachrichtenagentur
Tags: DEUJustizNormalNRW
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