Bundesverfassungsgericht entscheidet zur Einreise eines jordanischen Kleinkindes
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines jordanischen Kleinkindes auf Gestattung der Einreise nach Deutschland stattgegeben. die bundesrepublik ist verpflichtet, das Kind, in dessen Namen das Verfahren geführt wird, einreisen zu lassen. Dies teilten die Richter in Karlsruhe am Donnerstag mit.
grundrecht auf Schutz der Familie im Mittelpunkt
Nach Auffassung des Gerichts haben die Fachgerichte möglicherweise die Bedeutung des Grundrechts auf Schutz der Familie für die Frage, ob dem Kind der Aufenthalt in Deutschland zumindest bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Aufenthaltsstatus seiner Eltern gestattet werden muss, nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gelte auch im Hinblick auf die weiterhin nicht absehbare Dauer der aufenthaltsrechtlichen Verwaltungsverfahren der Eltern.
Sicherheitsbedenken gegen Eltern nicht entscheidend
Das Gericht erklärte weiter, dass die im Einzelfall noch nicht geklärten Sicherheitsbedenken gegenüber den Eltern in diesem Zusammenhang nicht ausschlaggebend seien. Bei der erforderlichen Abwägung sei berücksichtigt worden, dass ein Verbleib des Kindes in Jordanien angesichts seines Alters von unter zwei Jahren zu erheblichen Beeinträchtigungen führen könnte. demgegenüber sei der Aufenthalt des Kindes in Deutschland bis zu einer endgültigen Entscheidung in den noch laufenden Verwaltungsverfahren als weniger gewichtig einzuschätzen.
Hintergrund des Falls
Das Kind wurde im August 2023 als sohn jordanischer Staatsangehöriger in Deutschland geboren. Zum Zeitpunkt der Geburt verfügten beide Elternteile über einen legalen Aufenthaltstitel in Deutschland. Über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für das Kind sowie über die Verlängerung der Aufenthaltstitel der Eltern ist bislang nicht entschieden worden.
Nach einem Aufenthalt der Familie in Jordanien im August 2024 wurde nur dem Kind die Beförderung nach Deutschland verweigert, da es nicht über ein zur Einreise berechtigendes Aufenthaltsrecht verfügte. Ein daraufhin beantragtes Visum wurde abgelehnt.Die zuständige Behörde begründete dies mit sicherheitsbedenken gegen den vater und möglicherweise auch gegen die Mutter.Ein dagegen gerichteter Eilantrag blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht Berlin als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos.
Verfassungsbeschwerde eingereicht
Im Namen des Kindes wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die ablehnenden entscheidungen der Fachgerichte erhoben. Gleichzeitig wurde beantragt, dem Kind im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Einreise zu ermöglichen, um die Trennung von seinen Eltern kurzfristig zu beenden.Über die Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden (Beschluss vom 5.august 2025 – 2 BvR 885/25).