Rücküberstellung von Maja T.erst nach ungarischem Urteil möglich
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), hat Hoffnungen auf eine kurzfristige Rückkehr der in Ungarn inhaftierten Maja T.gedämpft. „Das Beste wäre, eine Rücküberstellung von maja T. nach Deutschland“,sagte Castellucci dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dies sei jedoch erst nach einem rechtskräftigen ungarischen Urteil zur Vollstreckung einer möglichen Freiheitsstrafe in Deutschland möglich.
Sorge um Haftbedingungen und Menschenrechte
Castellucci äußerte sich besorgt über die Lage von Maja T. Die Haftbedingungen hätten zwar etwas verbessert werden können, dennoch stelle sich die Frage, ob die Persönlichkeits- und Menschenrechte für eine nicht-binäre Person in Ungarn in der Haft und vor Gericht angemessen berücksichtigt werden.
Hintergrund des Verfahrens
Maja T. steht in Ungarn wegen des Vorwurfs schwerer Körperverletzung vor Gericht. Die auslieferung durch deutsche Behörden vor rund einem Jahr wird auch in der Bundesregierung als problematisch angesehen,da sie nur wenige stunden vor einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgte,die eine solche Auslieferung für rechtswidrig erklärte.