Dauerhafte und solidarische Finanzierung der Pflege notwendig

Die Arbeitskammer des Saarlandes informiert

<h3>Forderungen an Bundesregierung zur Pflegefinanzierung</h3> Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert zum Auftakt der Pflegekommission, dass der Bund die Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet. Zudem soll eine Pflegereform nicht zulasten der Pflegebedürftigen erfolgen

Toyota Scheidt

Arbeitskammer des Saarlandes fordert nachhaltige Finanzierung der Pflege

Appell an die Bundesregierung

zum Auftakt der Pflegekommission fordert die Arbeitskammer des Saarlandes, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und die Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet. eine Pflegereform dürfe nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen.

Beteiligung aller an der Finanzierung

Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer, betont, dass eine gute pflegerische Versorgung nur sichergestellt werden kann, wenn die gesamte Bevölkerung sowie alle Einkommensarten im Rahmen einer solidarischen Bürgerversicherung an der Finanzierung beteiligt werden.

Finanzielle Lage der Pflegeversicherung

Angesichts der angespannten finanziellen Situation der gesetzlichen Pflegeversicherung stellt die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2026 zwei Milliarden Euro in Form von Darlehen bereit. Dieser Betrag reicht jedoch nicht aus, um die bestehenden Finanzierungslücken zu schließen. Die Mittel müssen ab 2029 an den Bund zurückgezahlt werden, was als aufschiebende Maßnahme keine nachhaltige Lösung darstellt.

Erstattung pandemiebedingter Kosten und versicherungsfremder Leistungen

Der Bund soll pandemiebedingte Kosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro, die bislang von den Pflegekassen getragen wurden, zügig erstatten. Zudem finanziert die Pflegeversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, die jährlich rund 3,7 Milliarden Euro ausmachen.Insgesamt belaufen sich die versicherungsfremden Leistungen auf über 9 Milliarden Euro pro Jahr. Die Übernahme dieser Kosten durch den Bund würde die Pflegekassen entlasten und die Situation für Beschäftigte verbessern.Die Arbeitskammer fordert daher die Wiedereinführung eines dauerhaften Steuerzuschusses.

Keine leistungskürzungen zulasten der Pflegebedürftigen

Leistungskürzungen, wie sie von Arbeitgeberverbänden vorgeschlagen werden, lehnt die Arbeitskammer ab. Dazu zählt der Vorschlag einer „Karenzzeit“ im ersten Jahr der pflegebedürftigkeit, die zu massiven Leistungseinschnitten führen würde. Auch die Streichung der Zuschüsse für die stationäre Pflege würde die Eigenanteile weiter erhöhen. Stattdessen fordert die Arbeitskammer eine Deckelung der Eigenanteile, um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten.

Solidarische und gerechte Finanzierungsstruktur gefordert

Eine dauerhafte Stabilisierung der Pflegeversicherung kann nach Ansicht der Arbeitskammer nur durch eine solidarische und gerechte Finanzierungsstruktur erreicht werden. die Einführung einer Bürgerversicherung, die alle Menschen unabhängig von Einkommen oder Beruf einbezieht und sämtliche Einkommensarten berücksichtigt, würde die Finanzierungsbasis verbreitern.

Langfristiges Ziel: Pflegevollversicherung

beatrice Zeiger betont, dass nur so eine faire Lastenverteilung und eine langfristig gesicherte pflegerische Versorgung gewährleistet werden können.Langfristiges Ziel sei eine Pflegevollversicherung, die sämtliche pflegebedingten Kosten übernimmt.

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