Öl-Fund vor Usedom betrifft deutsches Hoheitsgebiet
Der kanadische Konzern CEP hat vor der polnischen Ostseeküste ein bedeutendes Öl-Vorkommen entdeckt, das offenbar teilweise auch auf deutschem Hoheitsgebiet liegt. Nach Angaben des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommerns, Wolfgang Blank, befindet sich die Lagerstätte im Hoheitsgebiet beider Länder. Es sei davon auszugehen, dass es sich bei dem Ölfeld um die zu DDR-zeiten erbohrte Lagerstätte Heringsdorf handelt.
Größe des Vorkommens übertrifft bisherige deutsche Offshore-Funde
CEP hat Öl- und Gasvorkommen in einem Umfang von 200 Millionen Barrel erdöl-Äquivalenten gefunden. Dieses Volumen übersteigt das des größten deutschen Offshore-Ölfeldes Mittelplate in der Nordsee.
Bergrechte und weitere Planungen
Die Bergrechte für die Lagerstätte Heringsdorf auf deutscher Seite liegen laut Ministerium bei der Neptun Energy deutschland GmbH. Über aktuelle Planungen im Zusammenhang mit den polnischen Erkundungen liegen dem Ministerium keine Informationen vor.
Regelungen bei grenzüberschreitenden Lagerstätten
Sollte Polen eine grenzüberschreitende Energielagerstätte nutzen, könnte Deutschland einen Anspruch auf Beteiligung geltend machen. Es gibt bereits präzedenzfälle, wie das Gasfeld in der Nordsee bei Borkum, das vom niederländischen Energiekonzern One Dyas erschlossen wurde und sich ebenfalls auf deutsches Hoheitsgebiet erstreckt. Deutschland erhält daraus einen Teil der Einnahmen.
Unitarisierungsabkommen als Grundlage
Die Zusammenarbeit bei solchen grenzüberschreitenden Lagerstätten wird durch sogenannte Unitarisierungsabkommen geregelt.Ein entsprechender vertrag zwischen den Regierungen in Den Haag und berlin wurde Anfang Juli unterzeichnet. Das Abkommen regelt unter anderem das Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der Vorkommen,die Besteuerung sowie die Erhebung von Förderabgaben,die für den deutschen Teil an den niedersächsischen Fiskus gehen würden.