Mehrheit der Bundesbürger gegen AfD-Verbot
Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zeigt, dass 52 Prozent der Befragten ein Verbot der AfD ablehnen. Nur 27 Prozent sprechen sich für ein Verbot aus. In Ostdeutschland sind sogar zwei Drittel der Befragten gegen ein Verbot der Partei.
Gründe für die ablehnende Haltung
Die Demoskopen nennen als Hauptgrund die Vertrautheit mit Sympathisanten der AfD. 67 Prozent der Westdeutschen und 88 Prozent der Ostdeutschen geben an, im Bekanntenkreis AfD-Anhänger zu haben. diese Personen werden von den Befragten anders eingeschätzt als die Partei selbst: Während 54 prozent die afd als rechtsextrem einstufen, halten nur fünf Prozent die ihnen bekannten Anhänger für rechtsextrem.
Ein weiterer Grund für die Ablehnung eines Parteiverbots ist laut Umfrage das Misstrauen gegenüber den Parteien, die ein Verbot anstreben.Viele Befragte vermuten, dass diese Parteien vor allem eine starke Konkurrenz ausschalten wollen.
Präferenz für inhaltliche Auseinandersetzung
Die Mehrheit der Befragten spricht sich dafür aus, die inhaltliche Auseinandersetzung mit der afd zu suchen, anstatt ein Verbot anzustreben.Zudem äußern viele Zweifel, ob ein Verbot den gewünschten Erfolg bringen würde. 54 Prozent gehen davon aus, dass nach einem Verbot rasch eine neue Partei mit ähnlicher Ausrichtung gegründet würde. Auch Nachfolgeparteien wären von einem Verbot betroffen.
Entwicklung der AfD-Anhängerschaft
Immer mehr potenzielle AfD-Wähler bekennen sich offen zur Partei. Während vor zwei Jahren nur jeder Dritte unter ihnen überzeugt war, ist es heute jeder Zweite.
Details zur Umfrage
Die Umfrage wurde zwischen dem 4. und 16. Juli durchgeführt.Befragt wurden insgesamt 1054 Personen.
Rechtliche Grundlage für Parteiverbote
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Über ein parteiverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht.