Widerruf von Schutztiteln für syrische Straftäter und Gefährder
Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) beauftragt, mit dem Widerruf von Schutztiteln bei bestimmten syrischen Straftätern und Gefährdern zu beginnen. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der „Welt am Sonntag“, dass die Widerrufstätigkeit für diese Personengruppe aufgenommen werde, sofern eine Vollablehnung aufgrund der individuellen Umstände des einzelfalls in Betracht komme. Das Vorliegen schwerer Straftaten schließe eine Schutzerkennung durch das Bamf aus oder könne zur Aufhebung des erteilten Schutzes führen.
Ähnliche Weisungslage bei Asylentscheidungen
Auch für Asylentscheidungen besteht laut Bamf eine ähnliche Weisungslage. Das Innenministerium habe das Bamf angewiesen,die Entscheidungstätigkeit bezüglich syrischer Straftäter und Gefährder wieder aufzunehmen,soweit eine Vollablehnung im Einzelfall möglich sei. Zuvor habe das Bamf bereits sicherheitsrelevante Asyl- und Widerrufsverfahren im Einzelfall entschieden. Für die meisten Asylverfahren besteht seit Dezember ein Entscheidungsstopp.
Statistik zu widerrufsverfahren und Rückreisen
Nach Angaben der „Welt am Sonntag“ hat das Bamf laut einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zwischen Januar und Mai 2025 insgesamt 3.537 Widerrufsprüfverfahren zu syrischen Staatsangehörigen eingeleitet. In diesem Zeitraum wurde in 57 Fällen die Flüchtlingseigenschaft entzogen, in 22 Fällen ein subsidiärer Schutztitel. zudem seien zwischen Januar und Ende Mai 2025 nach vorläufigen Zahlen 804 Personen im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „REAG/GARP“ nach Syrien ausgereist.
Politische Reaktionen auf die maßnahmen
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion,Gottfried Curio,äußerte gegenüber der „Welt am Sonntag“,dass nach dem Sturz des Assad-Regimes und der Etablierung einer neuen Regierung sowie dem Ende der Kampfhandlungen die Bundesregierung ihre Asylpolitik an die veränderten Realitäten anpassen müsse. Die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern nach Syrien könne dabei nur ein Anfang sein.
Auch die Unionsfraktion fordert verstärkte Anstrengungen. Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher, betonte, dass Deutschland in den vergangenen Jahren Hunderttausenden Syrern Schutz gewährt habe. Mit dem Ende der Gefahren in Syrien sei es angemessen, dass Schutzsuchende in ihre Heimat zurückkehrten. Die Öffentlichkeit erwarte, dass das Bamf mit der Aufhebung der Schutzansprüche beginne. Personen, die nicht arbeiten, nicht integriert sind, Straftaten begehen oder erst seit Kurzem in Deutschland sind, sollten vorrangig überprüft werden.
Kritik von Grünen und Linken
Kritik an den Rückführungsplänen kommt von Grünen und Linken. Filiz Polat, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-bundestagsfraktion, forderte, statt über Widerrufsverfahren zu debattieren, Wege für dauerhafte und gesicherte Bleibeperspektiven zu schaffen. Verfahren wie Einbürgerungen sollten zügig durchgeführt werden.
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, betonte, dass das Ende der Regierung von Baschar al-Assad nicht bedeute, dass Syrien sicher sei. Es komme weiterhin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen,insbesondere gegen Minderheiten.Ein normales Leben sei nicht möglich. Aus ihrer Sicht kämen Widerrufe bestehender Schutztitel rechtlich und aus humanitären Gründen nicht in Betracht. Die Bundesregierung solle klarstellen, dass die gewährten Schutztitel bestehen bleiben und offene Asylanträge zügig und wohlwollend geprüft werden.
Anzahl syrischer Staatsangehöriger in Deutschland
Ende Mai hielten sich laut Ausländerzentralregister 961.511 Syrer in Deutschland auf, die überwiegende Mehrheit davon mit befristeten Aufenthaltstiteln.