AfD mahnt verfassungsschutz nach Einstufung als rechtsextremistisch ab
Die AfD hat nach ihrer Einstufung als gesichert rechtsextremistisch eine Abmahnung an das Bundesamt für Verfassungsschutz geschickt. Dies teilte die Partei am Sonntag mit. In dem Schreiben fordert der afd-Bundesvorstand den Verfassungsschutz auf,sich zu verpflichten,künftig zu unterlassen,die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen,einzuordnen,zu beobachten,zu behandeln,zu prüfen oder öffentlich als solche zu benennen. Sollte diese Erklärung nicht bis Montag um 8 Uhr unterzeichnet werden, kündigte der AfD-Bundesvorstand an, Klage gegen das Bundesamt einzureichen.
Verfassungsschutz begründet Einstufung mit extremistischem Volksverständnis
Der Verfassungsschutz hatte am Freitag die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch mit einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ begründet. das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige volksverständnis sei nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Laut Verfassungsschutz ziele die AfD darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen somit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.
Ausgrenzung von Menschen mit Migrationshintergrund als Kern der Kritik
Konkret kritisierte der Verfassungsschutz, dass die AfD deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige eines ethnisch definierten deutschen Volkes betrachte.Dieses ausgrenzende Volksverständnis bilde laut Behörde die ideologische Grundlage für kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen. Dabei würden diese pauschal diffamiert, verächtlich gemacht und irrationale Ängste sowie Ablehnung ihnen gegenüber geschürt.
Weiterführender Kontext
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ermöglicht dem Verfassungsschutz umfassendere nachrichtendienstliche Maßnahmen, darunter auch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie Observationen und V-Leute. Bereits zuvor waren einzelne Landesverbände der Partei vom Verfassungsschutz beobachtet worden. Die AfD hatte bereits in der Vergangenheit rechtliche Schritte gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingeleitet.