Entscheidung des BAMF zu Integrationskursen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat beschlossen, im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren freiwilligen Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz zu erteilen. Diese Entscheidung hat auch im Saarland weitreichende Auswirkungen.
Betroffene Gruppen
Von der Entscheidung betroffen sind Geflüchtete im Asylverfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürgerinnen und -bürger ohne unmittelbaren Rechtsanspruch.
Reaktionen im Saarland
Die Arbeitskammer des Saarlandes sieht in diesem Schritt eine Gefährdung der Arbeitsmarktintegration. Langfristig könnte dies auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt beeinträchtigen