Das Saarland überarbeitet seine Sicherheitsgesetzgebung. Mit dem zweiten Polizeirechtsänderungsgesetz (PRÄNG II) und dem neuen Saarländischen Bevölkerungsschutzgesetz (SBSG) sollen laut Innenministerium zwei zentrale Säulen der Inneren Sicherheit gleichzeitig neu geregelt werden.
Neue Befugnisse für die Polizei
Das Polizeirechtsänderungsgesetz soll nach Angaben des Ministeriums einen rechtlichen Rahmen für neue Bedrohungslagen und technische Entwicklungen schaffen. Dazu zählen unter anderem:
- begrenzte Möglichkeiten zur automatisierten Datenanalyse
- Regelungen zur Drohnenabwehr
- rechtliche Grundlagen für neue technische Einsatzmittel
Innenminister Reinhold Jost äußerte sich dazu wie folgt
„Wir geben unserer Polizei die Instrumente, die sie braucht – mit hohen rechtsstaatlichen Standards und klaren Grenzen.“
Bevölkerungsschutz wird neu strukturiert
Das Saarländische Bevölkerungsschutzgesetz soll den bisherigen Brand- und Katastrophenschutz erweitern. Laut Mitteilung sollen Krisenmanagement, der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und die Zivile Verteidigung stärker eingebunden werden. Zudem sollen Gefährdungs- und Risikoanalysen ausgebaut und das Ehrenamt weiter unterstützt werden.
Das Ministerium teilt mit, dass eine externe Anhörung diesen Ansatz bestätigt habe.
Ministerium verweist auf gemeinsamen Ansatz
Jost begründete die parallele Reform beider Gesetze mit der Verzahnung unterschiedlicher Sicherheitsbereiche:
„Die Gefahren unterscheiden nicht nach Zuständigkeiten. Deshalb dürfen wir Sicherheit auch nicht in einzelnen Zuständigkeiten denken. Eine moderne Polizei gehört genauso dazu wie funktionierender Brand- und Katastrophenschutz, Krisenmanagement, der Schutz Kritischer Infrastrukturen und die Zivile Verteidigung.“
Zum Ziel der Reformen erklärte der Minister
„Unser Anspruch ist ein Saarland, das vorbereitet ist: auf Kriminalität und neue technische Bedrohungen ebenso wie auf Naturereignisse, den Ausfall kritischer Infrastruktur oder große Krisen. Innere Sicherheit entsteht dort, wo Prävention, Gefahrenabwehr und Krisenvorsorge ineinandergreifen. Genau dafür schaffen wir jetzt die rechtlichen Grundlagen.“



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