Saarland plant neues Gesetz für Informationssicherheit der Landesverwaltung

Ministerrat befasst sich mit Entwurf zur Ablösung des bisherigen IT-Sicherheitsgesetzes

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Der saarländische Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur Informationssicherheit beraten, der das bisherige IT-Sicherheitsgesetz ersetzen soll. Das Vorhaben setzt zudem die europäische NIS-2-Richtlinie in Landesrecht um.

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Der saarländische Ministerrat hat sich in dieser Woche mit einem Entwurf für ein neues Informationssicherheitsgesetz (InfoSiG Saarland) befasst. Das Gesetz soll das bisherige IT-Sicherheitsgesetz ablösen und laut Mitteilung erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Informationssicherheit der gesamten Landesverwaltung schaffen.

Einheitliche Standards und Meldepflichten

Nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie legt der Entwurf einheitliche Sicherheitsstandards, klare Zuständigkeiten sowie verbindliche Melde- und Berichtspflichten bei Sicherheitsvorfällen fest. Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement sollen dabei zu einem gemeinsamen Schutzrahmen verbunden werden. Ziel sei es, dass die Landesverwaltung Cyberangriffe und technische Störungen schneller erkennen, angemessen darauf reagieren und deren Auswirkungen begrenzen könne.

Umsetzung europäischer Vorgaben

Mit dem Gesetz überführt das Saarland nach eigenen Angaben die europäischen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie in Landesrecht. Diese soll das Schutzniveau gegen Cyberangriffe in Europa erhöhen und enthält laut Mitteilung unter anderem strengere Vorgaben für den Umgang mit IT-Risiken sowie für die Meldung von Sicherheitsvorfällen.

Einschätzung des Digitalministers

Digitalminister Jürgen Barke äußerte sich zur Bedeutung der Cybersicherheit für staatliche Institutionen:

„Eine leistungsfähige digitale Verwaltung braucht einen wirksamen Schutz vor Cyberangriffen und IT-Ausfällen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen müssen auf verlässliche digitale Verwaltungsleistungen vertrauen können. Mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz schaffen wir einen starken Rahmen für die Widerstandsfähigkeit unserer Landesverwaltung.“

Weiteres Verfahren

Nach der Befassung des Ministerrats wird der Gesetzentwurf nun in das externe Anhörungsverfahren gegeben.

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