Der Ministerrat des Saarlandes hat dem Entwurf zur Reform der gymnasialen Oberstufe zugestimmt und die externe Anhörung eingeleitet. Die neuen Regelungen betreffen nach Angaben des Bildungsministeriums Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und die gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung an den Berufsbildungszentren.
Sie sollen zum 1. August 2027 in Kraft treten. Im Schuljahr 2027/28 erreicht der erste G9-Jahrgang die Oberstufe. Laut Mitteilung wird dieser Zeitpunkt genutzt, um die Verordnung zur gymnasialen Oberstufe (GOS-VO) zu überarbeiten und an Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) anzupassen.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot sagte
„Mit der neuen Oberstufe setzen wir auf mehr fachliche Vertiefung, starke Kernfächer und Naturwissenschaften, wissenschaftliches Arbeiten und digitale Kompetenzen, auf Demokratiebildung und eine bessere Vorbereitung auf Studium und Beruf. Wir halten am Leistungsanspruch des Abiturs fest und entwickeln zugleich weiter, wie Leistung entsteht und sichtbar gemacht wird. Denn ein modernes Abitur muss nicht nur zeigen, was junge Menschen wissen, sondern auch, was sie mit ihrem Wissen anfangen können: Informationen kritisch prüfen, Zusammenhänge herstellen, sich ein eigenes Urteil bilden und dieses begründet vertreten.“
Die Änderungen im Einzelnen
Drei Leistungskurse und Vertiefungsunterricht
In der Einführungsphase (Klassenstufe 11) wird verbindlicher Vertiefungsunterricht eingeführt. Schülerinnen und Schüler vertiefen grundsätzlich zwei Kernfächer – Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache – oder ein Kernfach und den naturwissenschaftlichen Bereich (Biologie, Chemie, Physik). Laut Ministerium geht es dabei nicht um zusätzliche Stofffülle, sondern um sichere Grundlagen, komplexere Aufgaben und die gezielte Vorbereitung auf die Hauptphase.
In der Hauptphase (Klassenstufen 12 und 13) gibt es künftig drei statt bisher zwei fünfstündige Leistungskurse. Mindestens zwei davon müssen Kernfächer sein, oder mindestens ein Kernfach und eine Naturwissenschaft. Alle anderen Fächer, etwa Musik, Kunst, Religion und Sport, können ebenfalls als Leistungskurs gewählt werden.
Neu strukturiertes Abitur
Statt fünf regulären Prüfungsfächern sind in der Regel vier vorgesehen, davon in der Regel drei statt bisher vier schriftliche Prüfungen. Zwei schriftliche Prüfungen werden auf erhöhtem Anforderungsniveau abgelegt. Schriftlich geprüft werden nur noch Fächer mit mindestens drei Wochenstunden. Zweistündige Fächer können weiterhin mündlich geprüft werden. Das Ministerium erklärt, der Leistungsanspruch werde nicht gesenkt.
Die wichtigsten Veränderungen laut Entwurf
- Leistungskurse: 3 statt bisher 2
- Grundkurse: 7 statt bisher 9
- Prüfungsfächer: in der Regel 4 statt bisher 5
- Schriftliche Prüfungen: in der Regel 3 statt bisher 4
- Mündliche Prüfungen: mindestens 1 (bisher 1)
- Zweistündige Fächer: künftig nur mündlich prüfbar (bisher schriftlich und mündlich)
- Schriftliche Prüfung: ab mindestens 3 Wochenstunden
- Stundenumfang: 101 Stunden bleiben 101 Stunden
Informatik und digitale Kompetenzen
Digitale Methoden und der reflektierte Einsatz von KI beim wissenschaftlichen Arbeiten können in den Leistungsformaten berücksichtigt werden. Informatik wird beim Stundenumfang den Naturwissenschaften gleichgestellt. Das Fach wird künftig dreistündig als Grundkurs oder fünfstündig als Leistungskurs unterrichtet.
Demokratiebildung
Das bisherige Fach Sozialkunde wird als Politik fortgeführt und kann in der Einführungsphase nicht mehr abgewählt werden. Geschichte wird grundsätzlich für mindestens zwei Halbjahre in der Hauptphase abgesichert und drei- statt bisher zweistündig unterrichtet. Nach Angaben des Ministeriums sollen Schülerinnen und Schüler lernen, Informationen und Quellen kritisch zu prüfen, unterschiedliche Positionen einzuordnen und sich ein begründetes Urteil zu bilden.
Berufs- und Studienorientierung
Neu ist ein weiteres verbindliches Praktikum in der Einführungsphase, etwa in Unternehmen, Handwerksbetrieben, sozialen Einrichtungen, Hochschulen oder Forschungszentren. Die Erfahrungen daraus sollen stärker mit dem fachlichen Lernen verbunden werden.
Erweiterte Formen der Leistungsbewertung
- Facharbeit: Schülerinnen und Schüler bearbeiten über ein Halbjahr selbstständig eine fachliche Fragestellung.
- Besondere Lernleistung: Sie kann über zwei Halbjahre angelegt und fächerübergreifend gestaltet werden, etwa als umfangreiches Projekt oder Wettbewerbsleistung. Sie kann als fünfte Abiturprüfung gewählt werden.
- Kolloquiumsprüfung: Im Mittelpunkt stehen die selbstständige Auseinandersetzung mit einem komplexen Thema, die Präsentation der Ergebnisse und ein anschließendes Fachgespräch.
Facharbeit und Besondere Lernleistung können mit einem berufsorientierenden Praktikum verbunden werden. Daraus können sich laut Mitteilung Lernpartnerschaften mit Firmen und Hochschulen entwickeln.
Berufliche Oberstufen
Auch die beruflichen Oberstufengymnasien werden verändert
- Fachrichtung Wirtschaft: neues Profilfach „Ökonomie und Management“
- Fachrichtung Technik: Mechatronik als Profilfach beziehungsweise Leistungskurs
- Fachrichtung Gesundheit und Soziales: Gesundheit sowie Pädagogik/Psychologie künftig ausschließlich als Leistungskurse
- Fachrichtung Informatik: Informatik als Leistungskurs
- fachrichtungsübergreifend: neues Fach „Anwendungssysteme und digitale Prozesse“
Anhörung und Umsetzung
Das externe Anhörungsverfahren läuft bis zum 27. Oktober 2026. Die Verordnung soll zum 1. August 2027 in Kraft treten. Die Umsetzung soll durch neue Lehrpläne, Handreichungen und Fortbildungen begleitet werden, insbesondere zu den neuen Leistungsformaten.



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