Der Ministerrat des Saarlandes hat am Dienstag, 20. Oktober, den Entwurf für ein neues Informationssicherheitsgesetz gebilligt. Die Landesverwaltung soll damit besser gegen Cyberangriffe und IT-Ausfälle abgesichert werden. Das teilte das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie mit.
Nach Angaben des Ministeriums schafft der Entwurf verbindliche gesetzliche Grundlagen für die IT-Sicherheit der Landesverwaltung. Er regelt zudem Zuständigkeiten und Abläufe bei Sicherheitsvorfällen.
Bestehende Vorgaben werden gebündelt
Der Gesetzentwurf bündelt laut Mitteilung bestehende Sicherheitsvorgaben und verankert sie dauerhaft im Landesrecht. Dazu gehören unter anderem:
- die zentrale Koordination der Informationssicherheit
- die Überwachung von Sicherheitsanforderungen
- die Zusammenarbeit bei IT-Notfällen
Gleichzeitig werden die europäischen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie gesetzlich umgesetzt.
Minister: Verantwortlichkeiten klären
Wirtschaftsminister Jürgen Barke sagte
„Wenn zentrale IT-Systeme ausfallen, kann das die Arbeit ganzer Behörden lahmlegen. Deshalb müssen wir unsere Verwaltung bestmöglich vor Cyberangriffen schützen und auf mögliche Krisen vorbereiten. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir klare Verantwortlichkeiten und stärken die Zusammenarbeit, damit Sicherheitsvorfälle frühzeitig erkannt und ihre Folgen möglichst geringgehalten werden.“
Nächster Schritt
Der Gesetzentwurf wird als Nächstes in den Landtag eingebracht.







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