Saarbrücken. Gartenabfälle wie Grünschnitt und Rasenschnitt dürfen ausschließlich an dafür vorgesehenen Annahmestellen oder über die Biotonne entsorgt werden. Das teilt der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) mit. Eine Ablagerung in Wäldern oder auf anderen Grünflächen ist verboten.
Illegale Entsorgung kann teuer werden
Wer Gartenabfälle unerlaubt in der Natur entsorgt, riskiert nach Angaben des ZKE Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die ZKE-Umweltstreife kontrollieren unerlaubte Ablagerungen und zeigen Verstöße an.
Schäden für Natur und Grundwasser
Gartenabfälle in der freien Natur können laut ZKE erhebliche ökologische Schäden verursachen:
- Überdüngung und Fäulnis stören das Wachstum heimischer Pflanzen
- Invasive Pflanzenarten können sich ausbreiten und die biologische Vielfalt gefährden
- Nitrat kann ins Grundwasser gelangen und dessen Qualität beeinträchtigen
- Wildtiere sind gefährdet, wenn sie giftige Pflanzen fressen
- Rasenschnitt zieht Ratten an
Abgabemöglichkeiten in Saarbrücken
Bürgerinnen und Bürger können Grünschnitt an folgenden Stellen abgeben:
- Grünschnittannahmestelle beim Bauhof Brebach
- Wertstoffinsel Dudweiler
- Kompostieranlage Gersweiler
- ZKE-Wertstoffzentrum Am Holzbrunnen (St. Johann)
- ZKE-Wertstoffzentrum Wiesenstraße (Malstatt)
Zusätzlich ist eine Entsorgung über die Grüne Biotonne möglich.
Sonderregelungen für Buchsbaumzünsler und Knöterich
Pflanzen mit Buchsbaumzünsler-Befall sowie der invasive Knöterich müssen separat entsorgt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Kleinere Mengen können fest verpackt in die Restabfalltonne gegeben werden.
Größere Mengen nehmen die Wertstoffzentren Am Holzbrunnen und Wiesenstraße sowie die Kompostieranlage an. Diese Abfälle dürfen laut ZKE nicht mit anderem Grünschnitt vermischt werden, da sie separat verbrannt werden.



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