Geringe Abrufquote aus Sondervermögen „aufbauhilfe 2021“
Bis zum Stichtag 30. Juni 2026 wurden aus dem 30 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ lediglich 6,2 Milliarden Euro abgerufen. Dies entspricht rund 20 Prozent der Gesamtsumme, wie eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums mitteilte.
Verteilung der Mittel
Von den abgerufenen Geldern gingen 5,2 Milliarden Euro an die betroffenen Bundesländer. Nordrhein-Westfalen erhielt 2,6 Milliarden Euro, Rheinland-Pfalz 2,5 Milliarden Euro, Sachsen 65 Millionen Euro und Bayern 50 Millionen Euro.Rund eine Milliarde Euro wurde für den Wiederaufbau von Bundesinfrastruktur verwendet.
Beantragte Mittel und Fristen
Nach Angaben der Länder wurden bis zum 30. Juni 2025 bereits 10 Milliarden Euro beantragt. Aktuellere Zahlen liegen laut der Sprecherin des Ministeriums nicht vor. die Frist zur Beantragung der Hilfen endete am 30. Juni 2026, während die Bewilligungsfrist bis zum 31. Dezember 2030 läuft. Die auszahlung erfolgt erst nach der Bewilligung und kann auch nach dem Ende der Bewilligungsfrist stattfinden. Wie hoch die letztlich aus dem Sondervermögen zu tragende Summe sein wird, ist derzeit noch unklar.


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