Pflege stärken – Kompetenzen verbindlich regeln

Die Arbeitskammer des Saarlandes informiert

<h3>Arbeitskammer begrüßt Gesetzesinitiativen zur Pflege</h3> Die Arbeitskammer des Saarlandes unterstützt die aktuellen Gesetzesinitiativen im Pflegebereich, darunter das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz. Gleichzeitig weist sie auf Verbesserungsbedarf hin, insbesondere bei der Ausbildungsdauer im Pflegefachassistenzgesetz sowie bei den Zugangsvoraussetzungen für Auszubildende. <h3>Wichtigkeit bundeseinheitlicher Regelungen</h3> Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, betont, dass beide Gesetzesvorhaben wichtige Schritte sind, um die professionelle Pflege fachlich zu stärken, ihre Attraktivität zu steigern und die Zukunftsfähigkeit des Berufs zu sichern. Die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung wird als überfällig bewertet

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Arbeitskammer des Saarlandes bewertet Gesetzesinitiativen zur Pflege

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt die aktuellen Gesetzesinitiativen im Pflegebereich, insbesondere das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz. Gleichzeitig sieht sie erheblichen Verbesserungsbedarf, vor allem hinsichtlich der Ausbildungsdauer im Pflegefachassistenzgesetz und bei den Zugangsvoraussetzungen für Auszubildende. Beide Gesetzesvorhaben werden als wichtige Schritte angesehen, um die professionelle Pflege fachlich zu stärken, ihre Attraktivität zu erhöhen und sie zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung wird als überfällig bewertet.

Kritik an Ausbildungsdauer und Zugangsvoraussetzungen

Die Arbeitskammer äußert Bedenken gegenüber der vorgesehenen,auf 18 Monate verkürzten Ausbildung. Sie empfiehlt, das modell der saarländischen 23-monatigen Ausbildung auf Bundesebene zu prüfen, um eine hohe Pflegequalität zu gewährleisten und den Fachkräften Entwicklungsperspektiven zu bieten. Entscheidend sei, dass die Ausbildung anschlussfähig bleibt. Wer eine Pflegeausbildung abbricht, sollte die bereits geleistete Zeit in der Assistenz anerkannt bekommen. Für diejenigen, die sich nach der assistenz weiterqualifizieren möchten, seien faire Übergänge in die Fachausbildung erforderlich.

Zudem wird kritisiert, dass zwar grundsätzlich ein Hauptschulabschluss als Zugangsvoraussetzung zur Pflegefachassistenz gilt, jedoch Ausnahmen vorgesehen sind, die teilweise willkürlich erscheinen. Die Möglichkeit für zugewanderte Menschen, in die Pflege einzusteigen, wird grundsätzlich positiv bewertet. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, Auszubildende inhaltlich zu überfordern. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass für einen Einstieg in einen pflegeberuf keinerlei Qualifizierung notwendig ist, da dies dem Ansehen der Berufsgruppe schaden könnte. Menschen ohne Schulabschluss sollten im Rahmen der Ausbildung einen Schulabschluss erwerben können, wofür die Ausbildungsdauer für diesen Personenkreis erweitert werden müsse.

Stärkung der Pflegekompetenz und notwendige Ressourcen

In ihrer Stellungnahme betont die arbeitskammer,dass mit dem Pflegekompetenzgesetz ein richtiger weg eingeschlagen wird. Pflegefachpersonen erhalten mehr Verantwortung, was sowohl die Berufszufriedenheit als auch die Patientensicherheit stärkt. Erweiterte Kompetenzen müssten jedoch auch mit erweiterten ressourcen einhergehen, insbesondere in Bezug auf Personal, Zeit, Vergütung und Weiterbildung.

Forderung nach verbindlicher Refinanzierung und klaren Kompetenzen

Die Arbeitskammer stellt klar, dass die Pflege in allen Bereichen – strukturell, finanziell und politisch – ernst genommen werden müsse, um sie nachhaltig zu stärken. Ohne eine verbindliche Refinanzierung und ein klares Verständnis der Kompetenzen könne die Stärkung der Profession nicht gelingen.

Die vollständige Stellungnahme ist unter www.arbeitskammer.de/pflegeassistenzfachausbildung verfügbar.

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