Die Arbeitskammer des Saarlandes hat die Vorschläge der Bundesregierung zur Gesundheitsreform scharf kritisiert. Die geplanten Maßnahmen gingen einseitig zulasten der Beschäftigten und gesetzlich Versicherten und drohten, das solidarische Gesundheitssystem nachhaltig zu schwächen, erklärte die Arbeitskammer in einer Mitteilung vom 15. April 2026.
„Die Vorschläge laufen auf ein Sparpaket hinaus, das vor allem die Versicherten trifft. Das ist sozial unausgewogen und in dieser Form nicht akzeptabel“, erklärte Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer.
Mitversicherung von Ehegatten soll kostenpflichtig werden
Besonders kritisch bewertet die Arbeitskammer die geplante Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten. Nach den vorliegenden Plänen sollen künftig zusätzliche Beiträge in Höhe von 3,5 Prozent des Einkommens des versicherten Partners fällig werden. Bei einem Haushalt mit einem Durchschnittsverdiener entspräche das nach Angaben der Arbeitskammer einer Mehrbelastung von 170 Euro im Monat.
„Gerade Haushalte mit geringem Einkommen werden hier massiv belastet. Das ist das Gegenteil von sozialer Ausgewogenheit. Stattdessen wäre es gerecht, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und Besserverdienende stärker an der Finanzierung zu beteiligen“, so Caspar.
Zuzahlungen für Medikamente sollen steigen
Auch die geplante Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente stößt auf Ablehnung. Bislang liegen die Zuzahlungen laut Mitteilung bei 5 bis 10 Euro pro Packung, künftig sollen es 7,50 bis 15 Euro sein.
„Wer krank ist, darf nicht noch stärker zur Kasse gebeten werden. Hohe, einkommensunabhängige Zuzahlungen unterlaufen das Solidarprinzip und verschärfen soziale Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung“, betonte Caspar.
Pharmaindustrie zu wenig in der Pflicht
Zugleich kritisiert die Arbeitskammer, dass Pharmaunternehmen nach den vorliegenden Plänen weniger stark belastet werden sollen, als die Gesundheitskommission empfohlen hatte. Eine deutliche Anhebung des Herstellerrabatts sei nicht vorgesehen, obwohl Arzneimittelausgaben nach Einschätzung der Arbeitskammer ein zentraler Kostentreiber seien.
„Eine Erhöhung des Herstellerrabatts von 7 auf 14 Prozent wäre ein notwendiger und fairer Beitrag der Industrie zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“, so Caspar.
Bundesmittel und Krankenhausfinanzierung
Kritik äußert die Arbeitskammer auch am Verzicht auf zusätzliche Bundesmittel. Die Gesundheitskommission habe empfohlen, die gesetzliche Krankenversicherung durch die vollständige Übernahme der Beiträge für Bürgergeldempfänger und Empfänger von Grundsicherung zu entlasten.
„Wenn der Bund sich hier verweigert, tragen weiterhin allein die gesetzlich Versicherten die Last. Das ist nicht gerecht, weil sich nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen beteiligen“, erklärte Caspar.
Mit Sorge blickt die Arbeitskammer zudem auf die geplante Begrenzung des Budgets für Pflegepersonal in der Krankenhausfinanzierung.
„Weniger Mittel für Pflegepersonal bedeuten schlechtere Löhne, mehr Personalmangel und am Ende eine schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das darf nicht passieren“, warnte Caspar.
Die Arbeitskammer fordert für den weiteren Gesetzgebungsprozess grundlegende Nachbesserungen, damit Beschäftigte und Versicherte nicht die Hauptlast der Reform trügen.



Schreibe einen Kommentar