Das Bundeskabinett hat nach langem koalitionsinternen Streit über die Finanzierung die BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt in einer Mitteilung die geplanten Erhöhungen von Grundbedarf, Freibeträgen und Wohnkostenpauschale sowie den Wegfall des Leistungsnachweises nach vier Semestern und die künftig ausschließlich digitale Antragstellung. Die Reform greife jedoch zu kurz, da wichtige Maßnahmen deutlich später umgesetzt würden als ursprünglich angekündigt.
Kritik an Zeitplan und Höhe der Erhöhungen
Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, erklärt laut Mitteilung:
„Es ist richtig, dass die Bundesregierung das BAföG endlich wieder stärker in den Blick nimmt. Die vorgesehenen Verbesserungen kommen aber zu spät und reichen angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten vieler Studierender nicht aus.“
Kern der Reform ist laut Gesetzentwurf neben der automatischen Erhöhung der Einkommensfreibeträge die schrittweise Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an die Grundsicherung. Der Bedarfssatz soll von derzeit 475 Euro auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und auf 563 Euro zum Sommersemester 2029 steigen. Nach Angaben der Arbeitskammer würde damit erst in einigen Jahren das heutige Niveau der Grundsicherung erreicht. Eine automatische Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung ist demnach nicht vorgesehen, auch wenn sich die Fördersätze künftig an der Grundsicherung orientieren sollen.
Freibeträge und Wohnkostenpauschale verzögert
Die für die individuelle Förderhöhe wichtigen Einkommensfreibeträge sollen laut Gesetzentwurf erst ab dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent steigen.
Die Wohnkostenpauschale soll von 380 auf 440 Euro erhöht werden. Ursprünglich war dies für das kommende Wintersemester vorgesehen, wurde nach Angaben der Mitteilung jedoch wegen der angespannten Finanzlage des Bundes auf das Sommersemester 2027 verschoben. Die Arbeitskammer verweist darauf, dass eine WG-Zimmermiete im Bundesdurchschnitt bei 512 Euro liege und der neue Betrag daher unzureichend erscheine.
Forderung nach Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren
Die Arbeitskammer fordert Bundestag und Bundesrat auf, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Laut Mitteilung zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2025, dass das BAföG zu niedrig sei und immer weniger Studierende erreiche. Die Arbeitskammer nennt als mögliche Ansätze unter anderem ein elternunabhängiges BAföG sowie bessere Fördermöglichkeiten für Teilzeit- und berufsbegleitende Studienmodelle.
Otto erklärt abschließend laut Mitteilung
„Wer Chancengerechtigkeit im Hochschulbereich ernst meint, muss das BAföG umfassender reformieren. Es muss flexibler werden und die unterschiedlichen Bildungs- und Lebenswege der Studierenden besser berücksichtigen.“



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