Linke warnt vor Anstieg der Altersarmut
Die Linke warnt vor einem drastischen Anstieg der Altersarmut in Deutschland. anlass ist eine Anfrage der Bundestagsfraktion zum rechnerischen rentenniveau bei verschiedenen Bruttoverdiensten. Über die Antwort der Bundesregierung berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Sonntagsausgaben.
Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums
Erforderliche Stundenlöhne für bestimmte Rentenhöhen
Nach einer Berechnung des Bundesarbeitsministeriums wäre bei einem konstanten Stundenlohn über 45 Jahre Vollzeit ein Bruttostundenlohn von 19,99 Euro nötig, um auf 1.381 Euro Rente zu kommen. Dieser Betrag entspricht der aktuellen Armutsrisikoschwelle für Alleinlebende.
Für eine Rente von 1.200 Euro läge der rechnerische Stundenlohn bei knapp 16 Euro. Für 1.500 Euro Rente wären mehr als 21 Euro pro Stunde erforderlich. Bei Renten von 1.700 beziehungsweise 2.000 Euro ergäben sich nach den Modellrechnungen Stundenlöhne von rund 25 beziehungsweise knapp 29 Euro.
Lohnverteilung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im April 2025 rund 18,9 millionen abhängig Beschäftigte weniger als 20 Euro brutto pro Stunde. 11,4 Millionen Beschäftigte erhielten weniger als 16 Euro pro stunde,mehr als 22 Millionen weniger als 22 Euro.
Bewertung durch die Linke
Der Linke-Politiker Dietmar Bartsch kritisierte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die aus seiner Sicht drohende Entwicklung. „Wenn jede zweite gesetzliche Rente in Richtung Armutsrisiko rutscht, ist das kein Ausrutscher, sondern Systemversagen“, sagte Bartsch. „Eine gesetzliche Rente, bei der der Mindestlohn auch nach Erhöhungen fast zwangsläufig in Altersarmut führt, hat ein massives Legitimationsproblem.“
Der berechnete stundenlohn von 20 Euro, der notwendig sei, um der Armutsgrenze zu entkommen, sei für die Hälfte der Beschäftigten derzeit unerreichbar, sagte Bartsch weiter. „Das zeigt: Deutschland hat kein individuelles, sondern ein strukturelles Renten- und Lohnproblem.“ Aus seiner Sicht „braucht dieses System eine grundlegende Rentenreform – und ein höheres Rentenniveau“.
Einordnung durch das Bundesarbeitsministerium
Das Bundesarbeitsministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass aus den Modellrechnungen keine direkten Rückschlüsse auf das Altersarmutsrisiko gezogen werden könnten. Die armutsrisikoschwelle sei ein statistisches Konstrukt auf Basis des Nettoäquivalenzeinkommens. Dieses berücksichtige alle Einkommen eines Haushalts und gebe keine Auskunft über die individuelle Bedürftigkeit.Die Armutsrisikoschwelle sei daher nicht mit einer einzelnen Einkommensart wie der gesetzlichen Rente zu vergleichen. Weitere Alterseinkommen von Rentnerinnen und Rentnern außerhalb der gesetzlichen Rente seien in den Berechnungen nicht berücksichtigt. Zudem sei die Annahme eines gleichbleibenden Stundenlohns über 45 jahre als grundlage der Berechnung nach Einschätzung des Ministeriums unrealistisch.











