Wirtschaft

OLG Hamm: Preiserhöhungen von ExtraEnergie unzulässig

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Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die ExtraEnergie GmbH stattgegeben. <h3>Entscheidung</h3>

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Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die ExtraEnergie GmbH stattgegeben. Alle angegriffenen Preiserhöhungen von Ende 2022 waren unwirksam.Für die Kunden des Energieversorgers gilt dem Gericht zufolge weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht folgte nicht der Argumentation von ExtraEnergie, die behauptet hatte, die Preisentwicklung in der Energiekrise mache das Festhalten an den vereinbarten Preisen unzumutbar. stattdessen stellte das oberlandesgericht fest, dass ExtraEnergie das Risiko durch die formulierung einer Preisgarantie übernommen habe.

Angebotene Marken und Ankündigung

ExtraEnergie bot Strom und Gas unter Marken wie ExtraGas, PrioEnergie und HitEnergie an. Im Sommer 2022 kündigte das Unternehmen an, die preise für Kunden drastisch zu erhöhen, auch wenn diese eine Preisgarantie vereinbart hatten.

Folgen für Kunden

Mehr als 4.200 Kunden hatten sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale angeschlossen. Sie können nun auf Rückzahlungen hoffen. Es ist noch nicht bekannt, ob ExtraEnergie eine Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. In diesem Fall müssten die betroffenen Verbraucher länger auf eine entscheidung warten. Wer sich bis Juli 2026 in das Klageregister eingetragen hat, ist vor einer Verjährung geschützt.

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sagte dem „Spiegel“: „Kein Unternehmen dürfe sich an Krisen bereichern.“ Sie ergänzte: „Das Urteil zeige, dass Sammelklagen dafür sorgten, dass Verbraucherschutz bei den Menschen ankomme. Nun sei eine zügige Erstattung für die Kunden angezeigt.“

Huk Coburg - Michael Ungelenk

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