Özdemir offen für Verschiebung des Verbrenner-Aus
Der Spitzenkandidat der Grünen für die Landtagswahl in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, hält eine Verschiebung des Verbots für neuzugelassene Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 für möglich. „Gefordert ist jetzt ein Schulterschluss zwischen Industrie und Politik, der die nötige Flexibilität beim ‚Wann‘ ermöglicht und gleichzeitig beim ‚Wohin‘ klar Kurs hält“, sagte Özdemir dem „Handelsblatt“.
keine vollständige Aufhebung des Verbrennerverbots
Eine komplette Aufhebung des Verbrennerverbots lehnte Özdemir ab. Er betonte, dass die Autoindustrie bereits massiv in emissionsfreie Mobilität investiert habe.
Kritik an Forderungen nach Aufhebung
Özdemir kritisierte den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), der ein Kippen des Verbrenner-Aus gefordert hatte. „Eine Politik, die die Zukunft unserer Industrie im Blick hat, sollte den Blick nach vorne richten und sich nicht in kurzsichtigen Rollen rückwärts üben“, sagte Özdemir. Auch die Grünen-Parteivorsitzende Franziska Brantner bekräftigte gegenüber dem „Handelsblatt“: „Die Grünen stehen ohne Wenn und Aber zum klimaneutralen Auto, zum Verbrenner-Aus.“
SPD zeigt Gesprächsbereitschaft
Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD, Sebastian Roloff, zeigte sich offen für Gespräche über eine Verschiebung des 2035er-Ziels. „Der Autogipfel muss einen klaren gemeinsamen Weg von Politik und Branche liefern, wie wir Standorte und Arbeitsplätze bei uns sichern“, sagte Roloff der Zeitung.
Hintergrund: EU-Flottengrenzwerte und Klimaziele
Nach den sogenannten Flottengrenzwerten dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Dieser Wert wird bis 2035 schrittweise auf null Gramm pro kilometer abgesenkt, wodurch der Verkauf neuer Verbrenner indirekt verboten wird. Die Flottengrenzwerte sind Teil des „Fit-for-55″-Pakets der EU, das den Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzen soll. Der Internationale Gerichtshof hatte zuletzt klargestellt, dass Staaten bei einer Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze zu Schadensersatz verklagt werden können.