Forderung nach Mutterschutz für selbstständige
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Frauen erneuert. Das Landeswirtschaftsministerium teilte mit, dass jährlich rund 27.000 selbstständig erwerbstätige frauen in Deutschland ein Kind bekommen, ohne den Schutz, den Angestellte genießen.
Initiativen und Studien
ministerin Mona neubaur (Grüne) betonte, dass Schwangerschaft kein Berufsrisiko sein dürfe. Nordrhein-Westfalen habe bereits mit einer Bundesratsinitiative, einer Machbarkeitsstudie und einer breiten Allianz aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Maßnahmen ergriffen. Nun sei die Bundesregierung gefordert, aktiv zu werden. Das Land setze sich weiterhin für Gleichberechtigung ein.
Vorschläge und Beratungen
Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) hat auf basis einer vom Land finanzierten Machbarkeitsstudie konkrete Vorschläge erarbeitet. Im Mittelpunkt steht eine einmalige, pauschale Lohnersatzleistung während der Mutterschutzfrist. Die Ergebnisse der Studie werden im Juli vorgestellt. Eine Veranstaltung in Berlin brachte Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um Umsetzungswege zu beraten.


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