Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen Arzneimittelpreisregulierung ab
Entscheidung des Gerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden von pharmazeutischen Unternehmen gegen Maßnahmen zur Arzneimittelpreisregulierung zurückgewiesen. Dies teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.
Begründung der Entscheidung
Die Verfassungsbeschwerden seien teilweise unzulässig, da die Wahrung der Subsidiarität nicht ausreichend dargelegt und keine ausreichend substantiierte Grundrechtsverletzung aufgezeigt worden sei. Soweit sich die Beschwerden zulässigerweise gegen den Herstellerabschlag und die Verlängerung des Preismoratoriums richten, seien sie unbegründet, so das Gericht.
bewertung der Grundrechtseingriffe
Nach Ansicht des Gerichts seien die bewirkten Grundrechtseingriffe gerechtfertigt. Die maßnahmen seien angemessen, da das gesetzgeberisch angestrebte Gemeinwohlziel – die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung - in der Interessenabwägung überwiege.
Hintergrund der Beschwerden
Die Beschwerden richteten sich gegen das gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen krankenversicherung, das verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen stabilität des Systems vorsieht. Die Beschwerdeführer sahen sich durch Maßnahmen wie den Herstellerabschlag, die Verlängerung des Preismoratoriums und Regelungen zu Preisabschlägen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Zudem wurde eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung beklagt (Beschluss vom 7.Mai 2025 - 1 BvR 1507/23, 1 BvR 2197/23).