Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz in der Fleischwirtschaft abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung von arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft zurückgewiesen.Dies teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit.
Hintergrund der Beschwerde
Die Beschwerdeführer wandten sich gegen das bußgeldbewehrte Fremdpersonal- und Kooperationsverbot im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung.Seit dem 1. Januar 2021 dürfen in diesem Kernbereich keine Arbeitskräfte mehr auf Grundlage von Werkverträgen eingesetzt werden. Ab dem 1. April 2024 ist auch der Einsatz von Leiharbeitskräften vollständig untersagt.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht entschied, dass das Verbot mit der Berufsfreiheit der Unternehmen der Fleischindustrie vereinbar sei. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei durch hochrangige Belange des arbeits- und Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, die in der Gesamtabwägung überwiegen.
Reaktion auf Verstöße
Der Senat betonte, dass der gesetzgeber mit dem Verbot auf gravierende Verstöße gegen arbeitszeit- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften in der Fleischwirtschaft reagiert habe.Die Regelung sei „geeignet, erforderlich und insbesondere auch angemessen“, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu fördern. Der Gesetzgeber habe seinen Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum nicht überschritten, da er sich auf Erkenntnisse aus verschiedenen Überwachungsaktionen und Projekten stützen konnte.Der Beschluss datiert vom 27. Januar 2026 (1 BvR 2637/21).



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