EuGH kippt Trassenpreisbremse

Schienen (Archiv)

Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr verstößt gegen EU-Recht

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EuGH-Urteil: Deutsche Regelung zur‌ Schienennutzung verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass‍ die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr gegen EU-Recht verstößt. Die⁤ Richter in Luxemburg erklärten, dass die Vorschriften, die eine Berechnung‍ der Entgelte ⁤mittels einer festen mathematischen Formel vorschreiben, die Unabhängigkeit der Geschäftsführung der ‌Infrastrukturbetreiber⁢ beeinträchtigen.

unabhängigkeit der Betreiber eingeschränkt

Laut EuGH müssen Infrastrukturbetreiber ‌über einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte verfügen, um ihre Geschäftsführung unabhängig ausüben zu können. Die derzeitige deutsche Regelung lasse diesen Spielraum nicht zu und widerspreche dem⁤ Ziel, den Eisenbahnverkehr ​leistungsfähig ‌und wettbewerbsfähig zu gestalten.

Reaktionen und Folgen

Der Gerichtshof lehnte den Antrag der​ Bundesnetzagentur ab, die wirkungen des Urteils zeitlich ⁣zu beschränken. Die Behörde⁣ hatte argumentiert, dass eine rückwirkende Anwendung des Urteils‌ zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen führen könnte.

Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) rechnet nach dem Urteil mit ​Mehrkosten in Milliardenhöhe⁢ und fordert vom Bund ⁢eine ​schnelle Lösung zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs. ⁤Peter panitz, Präsident des BSN, betonte ⁤die Bedeutung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) als wesentlichen Bestandteil der daseinsvorsorge in deutschland.

Bundesverkehrsministerium prüft Reform

Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich zurückhaltend zum Urteil. Ein Sprecher erklärte, dass das EuGH-Urteil Rechtssicherheit schaffe und in die Überlegungen für ‍eine Reform des Trassenpreissystems einbezogen werde. Das ministerium bereite sich intensiv ⁢auf die Trassenpreisreform vor und werde zeitnah mit⁢ möglichen Ansätzen auf die⁢ betroffenen Stakeholder zugehen.

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