Freihandelsabkommen zwischen EU und Australien
Nach jahrelangen Verhandlungen haben die EU und Australien ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Der endgültige Text wurde bei einem Treffen in Canberra zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem australischen Premierminister Anthony Albanese vereinbart, wie die EU-Kommission mitteilteFreihandelsabkommen zwischen EU und Australien
Nach jahrelangen Verhandlungen haben die EU und Australien ein Freihandelsabkommen abgeschlossen.Der endgültige Text wurde bei einem Treffen in Canberra zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem australischen Premierminister Anthony Albanese vereinbart, wie die EU-Kommission mitteilte. Zudem wurde eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft bekannt gegeben.
Inhalte des Abkommens
Das Handelsabkommen sieht die Abschaffung von Zöllen auf beiden Seiten vor. Der Handel mit Dienstleistungen und gegenseitige Investitionen sollen erleichtert werden.Die EU-Kommission schätzt, dass die EU-Exporte in den nächsten zehn Jahren um bis zu 33 Prozent steigen könnten, mit einem jährlichen exportwert von bis zu 17,7 Milliarden Euro. Schlüsselbranchen mit starkem Wachstumspotenzial sind Milchprodukte (bis zu 48 Prozent Anstieg), Kraftfahrzeuge (52 Prozent) und Chemikalien (20 Prozent).Die EU-Investitionen in Australien könnten um über 87 Prozent zunehmen.
Stimmen und Ausblick
„Die EU und Australien mögen geografisch weit voneinander entfernt sein,doch was unsere Weltanschauung angeht,könnten wir uns nicht näher stehen“,sagte von der Leyen. Mit den neuen Partnerschaften in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung sowie Handel rücke man enger zusammen. „Diese Abkommen schaffen dauerhafte, auf Vertrauen basierende Strukturen, um Frieden und Sicherheit durch Stärke zu fördern, Wohlstand durch regelbasierten Handel voranzutreiben und gemeinsam für die Aufrechterhaltung globaler Institutionen einzutreten.“
Weiteres Verfahren
Auf EU-Seite sollen die ausgehandelten Entwürfe zum Freihandelsabkommen in Kürze veröffentlicht werden.Die Kommission wird dem Rat ihren Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen. Nach Annahme durch den Rat können die EU und Australien das Abkommen unterzeichnen. Es bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und eines Beschlusses des Rates über den Abschluss, um in kraft zu treten.Sobald Australien das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.










