EU-Gericht weist Klage Österreichs gegen nachhaltige Einstufung von Kernenergie und Gas ab
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage Österreichs gegen die Einbeziehung von Kernenergie und fossilem gas in die Regelung für nachhaltige Investitionen abgewiesen. nach Angaben der Luxemburger Richter sei die EU-Kommission zutreffend davon ausgegangen, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie und von fossilem gas unter bestimmten Voraussetzungen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten können.
Begründung der EU-kommission
Die EU-Kommission argumentierte, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursacht. Zudem gebe es derzeit keine ausreichend verfügbaren CO2-armen Alternativen, um den Energiebedarf kontinuierlich zu decken. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission mit ihrer Entscheidung nicht die ihr übertragenen Befugnisse überschritten habe. die von Österreich vorgebrachten Bedenken, die sich auf Risiken von Kernkraftwerken sowie auf negative Auswirkungen von Dürren und klimatischen Unwägbarkeiten bezogen, wurden zurückgewiesen.
Bewertung fossiler energieträger
Das Gericht billigte zudem den Ansatz, dass fossiles Gas unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Die Delegierte Verordnung von 2022 sei Teil eines schrittweisen Vorgehens zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Das Urteil wurde in der Rechtssache T-625/22 gefällt.