EU genehmigt Milliarden für Dekarbonisierung der Industrie

Industrieanlagen (Archiv)

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung über fünf Milliarden Euro genehmigt. Diese soll Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen, teilte die Kommission am Donnerstag mit

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Genehmigung der beihilferegelung

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung über fünf Milliarden Euro genehmigt. Diese soll Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützen. Die Kommission teilte dies am Donnerstag mit.

Ziele der regelung

Die Regelung zielt darauf ab, die Energie- und Klimaziele deutschlands sowie die EU-Ziele für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Beihilfefähig sind Projekte, die fossile Brenn- oder Rohstoffe durch emissionsarme Alternativen ersetzen, wie Elektrifizierung, Wasserstoff oder CO2-Abscheidung und -Speicherung.

Auswahl und Anforderungen

Die Vorhaben werden im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung nach Kosteneffizienz ausgewählt. Entscheidend ist die beantragte Beihilfe pro Tonne vermiedener CO2-Emissionen. Projekte müssen eine erhebliche Emissionsreduktion erreichen: mindestens 50 Prozent innerhalb von vier Jahren und 85 Prozent bis zum Ende der Vertragslaufzeit in 15 Jahren.

Beihilfen und Vertragslaufzeit

Die Beihilfen werden in Form zweiseitiger CO2-Differenzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt. Die Höhe der jährlichen Zahlungen hängt von Marktentwicklungen ab.

Bewertung durch die Kommission

Die Kommission bewertete die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften. Sie kam zu dem Schluss, dass die Regelung erforderlich und geeignet ist, um die Dekarbonisierung in unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen zu fördern. Die Regelung habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung solche Investitionen nicht tätigen würden.Die Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU seien begrenzt.

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